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Verheerende Folgen von Falschabrechnungen 7 Schritte zum BU-GAU

Ärzte können ihrem Patienten den Schutz gegen Berufsunfähigkeit (BU) kosten. Das zeigt ein Beitrag bei Plusminus, der bereits im Sommer vergangenen Jahres ausgestrahlt wurde. Es ging darum, dass viele Ärzte inihren Abrechnungen falsche Diagnosen angeben, der Patient nichts davon mitbekommt und diese entsprechend nicht in seinem BU-Antrag angibt. Kommt es dann tatsächlich zur Berufsunfähigkeit, steht der Betroffene wegen Falschangaben ohne Versicherungsschutz da.

Osnabrücker Versicherungsmakler Matthias Helberg bezeichnet das als BU-GAU. Wie es dazu kommen kann, erläutert er auf seiner Homepage. Helberg zählt sieben Umstände auf, die man in ihrer Reihenfolge und Wirkungsweise kennen sollte.

1. Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, darf der Versicherer darauf vertrauen, dass Sie korrekte und vollständige Angaben machen.

2. Nur, wenn Ihre Angaben unklar oder nicht plausibel sind, muss der Versicherer weiter nachfragen, bis er die für ihn relevanten Umstände geklärt hat.

3. Ob Ihre Angaben im Antrag vollständig oder richtig waren, prüfen die Versicherer (aus Kostengründen) erst im Leistungsfall – wenn Sie also berufsunfähig werden.

4. Für die dann erfolgende Leistungsprüfung müssen Sie als Versicherter Ärzte und andere Behandler, Krankenkassen, Berufsgenossenschaft, Gesetzliche Rentenversicherung etc. von der Schweigepflicht entbinden.

5. Die so von der Schweigepflicht Entbundenen beantworten die Frage des BU-Versicherers (auch bezogen auf die Zeit vor Abschluss des Vertrages) in der Regel auf Basis der Aktenlage. Also auf Basis bereits abgerechneter Leistungen und bekannter Diagnosen.

6. Die Leistungsprüfer bei den Versicherern prüfen ebenfalls auf Basis der Aktenlage. Kommen nun Diagnosen zum Vorschein, die Sie beim Abschluss (oben unter Punkt 1) nicht angegeben haben, liegt aus Perspektive der Versicherer schnell eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vor. Wegen der Gesetzeslage muss die Versicherungsgesellschaft innerhalb weniger Wochen von ihren Rechten Gebrauch machen. Je nach Schwere des Falls kann sie die Bedingungen rückwirkend ändern, vom Vertrag zurücktreten, oder ihn schlimmstenfalls auch anfechten.

7. Letzteres nennen wir den BU-GAU: Sie dachten, Sie seien versichert und haben Beiträge gezahlt; der Versicherer braucht aber nicht zu leisten und kann die Beiträge behalten. Im Resultat sind Sie berufsunfähig, bekommen keine BU-Rente, die Beiträge sind futsch, der BU-Vertrag ist futsch und neuen Versicherungsschutz bekommen Sie auch nicht mehr.

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