LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in 22 Fragen an...Lesedauer: 5 Minuten

Bagatellschadenprinzip gilt nicht Darum macht Selbstbehalt in VSH-Versicherungen keinen Sinn

Ralf Werner Barth, Geschäftsführer beim Versicherungsmakler Conav
Ralf Werner Barth, Geschäftsführer beim Versicherungsmakler Conav
In der Versicherungswirtschaft werden Selbstbehalte häufig in Policen eingesetzt, um die Meldung von Bagatellschäden zu vermeiden. Zudem verringert die Wahl eines höheren Selbstbehaltes häufig die Prämie. In der VSH hingegen ist das Bagatellschadenprinzip jedoch weder sinnvoll noch klug. Abhängig vom Produkt kann es innerhalb kürzester Zeit zu einer ganzen Reihe von Schäden kommen und infolge dessen zu entsprechenden Schadensforderungen an den Vermittler.

Beim Selbstbehalt in der VSH verrechnet?

Aktuelle Selbstbehalte in VSH-Tarifen liegen bei 500 Euro, 1.000 Euro, 2.500 Euro oder 5.000 Euro. Die Obergrenze ist aber auch bei 10.000 Euro noch nicht erreicht, denn große Unternehmen sind mitunter der Ansicht, Einzelschäden können aus der Portokasse bezahlt werden. Zudem legen diese Firmen Wert auf die Prämienreduzierungen durch die höhere Selbstbehalte zustande kommen. Dieses Selbstbehaltsprinzip ist vor allem in den Sparten Privathaftpflicht- und Hausratversicherung bekannt, hierbei geht es neben den geringeren Prämien auch darum Bagatellschäden möglichst nicht zu melden, sondern selbst zu begleichen. Doch die VSH ist keine „Bagatellschadenversicherung“, sondern, wie der Name schon sagt, eine Vermögensschadenversicherung.

Zudem ergeben sich durch die Vermittlereigenschaft Besonderheiten, bei denen sich solche Tarif- Entscheidungen konkret sehr negativ auswirken können. Warum also macht ein hoher Selbstbehalt zugunsten eines 20%igen Rabatts bei der VSH wenig Sinn? Weil schon bei ca. 300 – 400 Euro Nachlass für 5.000 Euro Selbstbehalt bei einer Deckungssumme von 5.000.000 Euro ein einziger Schaden den Prämienvorteil für 12 bis 17 Jahre verbraucht. Kommt es wie im nachfolgenden Beispiel zu mehreren Schäden gleichzeitig und dies womöglich in einem frühen Stadium der Tätigkeit, zeigt sich, wie fatal sich die Entscheidung zu einem hohen Selbstbehalt auswirken kann.

Tipps der Redaktion