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"Dürfen die das?" Kontrolle durch PKV: So verhalten Sie sich beim Krankenbesuch das Versicherers

Wer arbeitsunfähig ist und Krankentagegeld bekommt, darf nicht arbeiten - auch nicht stundenweise. Das gilt auch für Selbständige. Mal kurz in der Firma nach dem Rechten sehen, Mitarbeitern Anweisungen erteilen oder einfach nur vorbeifahren und schauen, ob alles läuft, ist nicht drin, beteuer der Versicherungsmakler Sven Hennig in seinem Blog. Denn wer - auch nur stundenweise - arbeiten kann, ist nicht arbeitsunfähig und hat keinen Anspruch auf das Krankentagegeld. Bei einigen wenigen Versicherern stellt das Konzept zur Wiedereingliederung auf den Arbeitsmarkt, das sogenannte Hamburger Modell, laut Hennig eine Ausnahme dar. 

Doch darf der Versicherer kontrollieren, ob der Kranke auch zu Hause im Bett liegt oder doch heimlich zur Arbeit geht? Diese Frage tauchte in einem Maklerforum auf. „Mein Vater ist aktuell Krankentagegeld-Leistungsempfänger. Heute kommt ein DKV Mitarbeiter vorbei um zu überprüfen ob er wirklich nicht arbeitet. Dürfen die das?“, fragte ein Nutzer. 

Bei begründetem Verdacht darf der Versicherer einen Detektiv beauftragen

Grundsätzlich sei es so, dass der Versicherer sich auf die Aussagen des Versicherten und das ärztliche Attest verlassen muss, schreibt der PKV-Experte. Und wenn der Versicherer trotzdem einen Verdacht hat? Bei begründetem Verdacht darf er laut Hennig zum Beispiel einen Detektiv beauftragen, der den Kunden überwachen soll oder einen eigenen Mitarbeiter in die Firma des Kunden vorbeischicken. Er darf auch die Mitarbeiter fragen, wie es denn dem Chef gehe, was er habe und ob er ab und zu vorbeikomme - diese Fragen beantworten müssen die Angestellten aber nicht. „Das sollte den Mitarbeitern schon vorher klar kommuniziert werden“, rät Hennig. 

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