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Um bis zu 30 Prozent Rechnungszinssenkung könnte Pflege verteuern

So könnte sich der Neugeschäftsbeitrag einer Pflegetagegeldversicherung bei einer Rechungszinsabsenkung um 75 Basispunkte entwickeln. Quelle: Assekurata
So könnte sich der Neugeschäftsbeitrag einer Pflegetagegeldversicherung bei einer Rechungszinsabsenkung um 75 Basispunkte entwickeln. Quelle: Assekurata
Der aktuarielle Unternehmenszins (AUZ) und damit der Rechnungszins seien in der privaten Krankenversicherung im Sinken begriffen, stellen die Analysten der Rating-Agentur Assekurata in einem aktuellen Marktbericht fest. So sei der AUZ von 2011 bis 2016 im Schnitt um 0,9 Prozentpunkte auf  3,01 Prozent gefallen. „Kurz- bis mittelfristig scheint damit ein Rechnungszins von 2,0 Prozent für den Großteil der PKV-Unternehmen durchaus realistisch, was aber mit Beitragsanpassungen einhergeht“, so Gerhard Reichl, Autor der Untersuchung.

>>> Die Aufmachergrafik gibt es hier nochmal in groß.

Gerade in der Pflegeversicherung werde das deutliche Auswirkungen haben, zeigt ein Rechenbeispiel. Der Grund sei vor allem der lange Anlageprozess der Policen. So müsste ein 30-Jähriger bei einer Absenkung des Rechnungszinses von 2,75 auf 2,00 Prozent bei einem Neuabschluss für den gleichen Tarif rund 30 Prozent mehr zahlen. In absoluten Zahlen liege der Beitragsunterschied zwar nur bei 9 Euro monatlich. Auf Jahrzehnte gesehen läppert sich das aber natürlich.

Ganz unabhängig davon würde aber auch das zweite Pflegestärkungsgesetz schon für eine Verteuerung sorgen. Die Beiträge würden 2017 sowohl in der privaten Pflegepflicht- als auch in der Pflegeergänzungsversicherung steigen. „Das gilt auch für Alttarife, die mittels eines Sonderanpassungsrechts an die Gesetzesänderung angepasst werden“, so Reichl.

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