Abgeltungssteuer, Klappe, die Letzte: Ende der Übergangsfrist für Zertifikate naht
Der 1. Juli 2009 steht für einen gewissen Teil der ausstehenden Zertifikate für den Übergang vom alten ins neue Steuerrecht. Je nachdem, wann die Produkte gekauft wurden und ob sie im Plus liegen oder Buchverluste mit sich herumschleppen, sollte der Verkauf aus steuerlicher Sicht entweder vor oder nach dem Stichtag in zwei Wochen erfolgen.
Gewinne aus Finanzinnovationen (vornehmlich Garantiezertifikate) waren schon immer uneingeschränkt steuerpflichtig, die Haltedauer spielte bereits vor Einführung der Abgeltungssteuer keine Rolle. Vor Ende 2008 realisierte Gewinne unterliegen dem persönlichen Steuersatz und können mit allen Einkunftsarten verrechnet werden. Seit 2009 wird auf Gewinne aus Finanzinnovationen der pauschale Abgeltungssteuersatz fällig, ferner können sie seit Anfang des Jahres nur noch mit Gewinnen und Verlusten aus Kapitalgeschäften verrechnet werden.
Steuerliche Übergangsfrist für Zertifikate läuft aus
Bei Zertifikaten mit Totalverlustrisiko – dazu gehören Anlagezertifikate wie Bonus- oder Discountprodukte sowie Hebelzertifikate – gestaltet sich die steuerliche Handhabung etwas komplizierter. Für diese Produktgattung wurde vor zwei Jahren ein sogenannter eingeschränkter Bestandsschutz festgelegt: Bei Zertifikaten, die nach dem 14. März 2007 gekauft wurden, bleiben etwaige Gewinne nach Ablauf der zwölfmonatigen Spekulationspflicht nur dann steuerfrei, wenn sie vor dem 1. Juli dieses Jahres realisiert werden. Hierbei gilt der Tag der tatsächlichen Abwicklung. Wird später verkauft, unterliegen die Gewinne dem pauschalen Abgeltungssteuersatz. Ausnahme: Bei Zertifikaten, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden und bei denen die 12-monatige Haltedauer noch nicht abgelaufen ist, kommt auch nach dem 1. Juli 2009 noch der persönliche Einkommenssteuersatz zum tragen.
Als Reaktion auf diesen steuerlichen Nackenschlag legten die Emittenten bis Mitte vergangenen Jahres eine Flut an Produkten auf, die in den kommenden Wochen fällig werden und dann aus der zwölfmonatigen Spekulationsfrist hinausgewachsen sind. Bei vielen Produkten wurde der Fälligkeitstag ganz bewusst in den Juli verlegt. Der Grund: Je nachdem ob die Zertifikate im Plus liegen oder Buchverluste ausweisen, können Anleger flexibel reagieren und sie entweder vor oder nach dem Stichtag verkaufen. Im Folgenden zeigen wir, welche Fristen gelten und wie sie steuerlich wirken.


















Vollrisikozertifikate, die nach dem 14.03.2007, aber vor dem 1.1.2009 erworben wurden und bei denen die einjährige Haltefrist bei einem Verkauf nach dem 30.06.2009 nicht abgelaufen ist, unterliegen noch der Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz und nicht dem 25%igen Abgeltungsteuersatz.
Bsp.: Kauf im Dezember 2008, Verkauf im November 2009 => ein Veräußerungsgewinn wäre noch mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern (keine Abgelungsteuer!).
Dies ergibt sich aus dem Vorbehalt in § 52a Abs. 10 Satz 8 EStG, der auf die vorrangige Anwendung von § 52a Abs. 11 Sätze 4 und 6 EStG verweist, welche die Weitergeltung von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 4 EStG in der bisherigen Fassung anordnen.
Diese Auslegung wird im Übrigen auch von der Finanzverwaltung geteilt diese Auslegung [vgl. BMF, Verbändeschreiben vom 14.12.2007, 4. c)].
Beste Grüße
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