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in Recht & SteuernLesedauer: 4 Minuten

Investmentsteuerreform 2018 So wehren sich Fonds mit ausländischen Anlegern gegen Steuernachteile

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Parallelen zur PKW-Maut

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Auch die PKW-Maut war politisch als „Ausländer-Maut“ gewollt und hat die Europäische Kommission dazu veranlasst, gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. 

Solange die Bundesrepublik Deutschland aber ab 01.01.2018 nicht auch gebietsfremde Anleger - wie inländische Investoren - von der 15-prozentigen Vorbelastung mit der „Ausländerkörperschaftsteuer“ entlastet, liegt ein Verstoß des InvStRefG auf der Hand. In- und ausländische Investmentfonds mit ausländischen Investoren sollten daher auch ab 01.01.2018 entsprechende Anträge auf die anteilige Erstattung der Fondskörperschaftsteuer („PKW-Maut-Claims“) stellen, damit sie von der Feststellung der Unionsrechtswidrigkeit dieser Regelung durch den EuGH und die damit einhergehende Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland bezüglich des InvStRefG von der Neuregelung profitieren können.

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