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Investmentsteuerreform So lassen sich 100.000 Euro Freibetrag optimal nutzen

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Freibetrag kann schnell aufgezehrt sein

Bei einem 250.000 Euro Alt-Depot, ist bei diesem Beispiel der Steuerfreibetrag schon nach sieben Jahren aufgezehrt. Je üppiger die Anlage in Altfonds - diese blieben in der Vergangenheit oft aus rein steuerlichen Gründen unangetastet im Depot – desto schneller interessiert sich dafür das Finanzamt. Für Freiberufler und Selbstständige beispielsweise, die bei der privaten Altersvorsorge überwiegend auf Fonds setzen, kann der Systemwechsel also schon in wenigen Jahren zu erheblichen Mehrbelastungen führen.

Noch können Anleger auf diese nachteilige Änderung reagieren: Eine Gestaltungsmöglichkeit ergibt sich, weil der neue Freibetrag pro Besitzer gilt. Übertragen Eltern daher vor dem 31.12.2017 Altanteile aus ihren Depots durch eine wirksam vollzogene Schenkung auf die Kinder, steht jedem von ihnen dieser neuartige Freibetrag dann ebenfalls zu. Bei Gemeinschaftsdepots von Ehegatten verdoppelt sich der Freibetrag in der Zusammenveranlagung auf 200.000 Euro. Durch solche Maßnahmen wird der neue  Freibetrag quasi vervielfältigt. Künftig wird ein Steuerabzug bei Veräußerung also erst dann fällig, wenn der entsprechende Freibetrag aufgebraucht wurde.

Vermögensübertragung per Schenkung

In den meisten Fällen bleiben Schenkungen an Familienmitglieder steuerfrei. Denn gesetzlich ist beispielsweise für Ehegatten und Lebenspartner ein persönlicher Freibetrag von 500.000 Euro vorgesehen, für Kinder 400.000 Euro, für Enkelkinder 200.000 Euro. Eine Vermögensübertragung per Schenkung sollte aber unbedingt mit dem Steuerberater abgeklärt werden, damit die individuellen Verhältnisse und eventuell in einem Zehn-Jahres-Zeitraum bereits stattgefundene Vermögensübertragungen berücksichtigt werden.

Damit die neuen Freibeträge möglichst lange halten, sollte der Anleger zudem mit Gewinnen und Verlusten aus Altgeschäften gezielt arbeiten. Die Quirin Privatbank etwa bietet Kunden dazu die Möglichkeit, Unterdepots einzurichten, um den Bestandsschutz innerhalb aller Anteile eines Fonds zu sichern. Dabei werden für jede Gattung die Anteile, die vor 2009 erworben wurden, auf einem separaten Depot geführt. So kann ein gezielter Verkauf und somit eine optimale Ausnutzung des Freibetrages durch das ausgewogene Verhältnis von Gewinne und Verlusten erfolgen.

Vorabpauschale

Des Weiteren werden Quirin Privatbank-Kunden in Bezug auf die Arten der Fonds in ihrem Bestand beraten. Beispielsweise erfolgt bei thesaurierenden Fonds ab dem Jahr 2019 rückwirkend eine regelmäßige Besteuerung auf die Haltedauer des Vorjahres. Diese Vorauszahlung nennt man Vorabpauschale, auf die jeweils im Januar Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag/Kirchensteuer abgezogen wird. Der Kunde wird bei Einreichung eines Freistellungsbescheides (Einzelveranlagung 801 Euro/ Zusammenveranlagung 1.602 Euro), einer vorliegenden NV01 – Bescheinigung oder aus dem Vorjahr übertragene Verlustverrechnungssalden von der Kapitalertragsteuer befreit. Hier ändert sich also die Besteuerung weg von dem bisher geltenden Liquiditätsvorteil des Kunden, hin zu einer sofort geltenden Cash-Flow-Besteuerung. Solche Besonderheiten sollte jetzt ein Anleger auch bei der ins Auge gefassten Vermögensübertragung berücksichtigen.   

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