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Investmentsteuerreform So vermeiden Berater Haftungsfallen bei Steuertipps

Ein Beratungsgespräch: Anlageberater sollten mit ihren Kunden über die neuen Steuerregeln sprechen.
Ein Beratungsgespräch: Anlageberater sollten mit ihren Kunden über die neuen Steuerregeln sprechen. | Foto: rawpixel.com

Ab 2018 müssen deutsche Fonds 15 Prozent Steuern auf Dividenden, Mieterträge und Immobiliengewinne zahlen. Im Gegenzug werden Anleger bei einigen Fondskategorien von der Abgeltungssteuer befreit. So sind für Privatanleger in Aktienfonds 30 Prozent steuerfrei. Wer Anteile offener Immobilienfonds kauft, muss bei Produkten mit Anlageschwerpunkt in Deutschland nur 40 Prozent, im Ausland sogar nur 20 Prozent versteuern.

Bei Mischfonds sind 15 Prozent der Gewinne und Ausschüttungen steuerbefreit – aber nur dann, wenn der Fonds gemäß seinen Anlagerichtlinien mindestens 25 Prozent seines Vermögens in Aktien anlegt. Andere Produkte wie Mischfonds mit einem Aktienanteil unter 25 Prozent und synthetische ETFs werden voll besteuert.

Anlass für ein Beratungsgespräch

Berater sollten das neue Gesetz als Anlass für ein Gespräch mit ihren Kunden nehmen. Unter Umständen sind sie sogar dazu verpflichtet. „Bei einem dauerhaften Betreuungsverhältnis in der Anlageberatung gehören steuerliche Aspekte einfach dazu“, erklärt Rechtsanwalt Norman Wirth von der Berliner Kanzlei Wirth Rechtsanwälte.

Schließlich verlassen sich die Kunden darauf, dass ihr Berater sie über alle anlagerelevanten Änderungen informiert. Da sei es das Mindeste, den Kunden auf den kommenden Systemwechsel in der Besteuerung von Publikumsfonds hinzuweisen und ihm ein Gespräch mit dem Steuerberater nahezulegen.

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Portfolio steuerlich optimieren

Noch besser wäre es, sich mit dem Kunden zusammen hinzusetzen, sein Portfolio anzuschauen und es gegebenenfalls steuerlich zu optimieren, rät Daniel Ziska, Steuerberater und Vorstand der Beratungsgesellschaft GPC Tax. Denn selbst wenn die Ersparnis minimal wäre: Durch den Zinseszinseffekt könnte langfristig eine hübsche Summe zusammenkommen.

Laut Ziska könnte zum Beispiel ein Mischfonds-Tausch sinnvoll sein. Denn für Mischfonds, deren Anlagerichtlinien eine Mindestaktienquote von unter 25 Prozent angeben, die aber tatsächlich regelmäßig viel mehr Aktien enthalten, fallen höhere Steuern an als für Produkte mit dem gleichen Aktienanteil, aber anderen Richtlinien.

„Infrage kommt der Tausch in einen anderen Mischfonds mit offiziell höherer Aktienquote oder der Tausch in eine Kombination aus Rentenfonds und Aktienfonds im passenden Verhältnis.“ Damit könnte der Anleger Steuern sparen – bei gleichem Risiko.

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