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Investmentsteuerreform So vermeiden Berater Haftungsfallen bei Steuertipps

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Grenze zu Steuerberatung fließend

Ein weiterer Beratungsfall sind laut Ziska Altfonds, die vor 2009 gekauft wurden. Denn die Steuerbefreiung auf Kursgewinne läuft Ende 2017 aus; danach gelten die Fonds als neu angeschafft und die Erträge müssen bis auf einen Freibetrag von 100.000 Euro versteuert werden.

Wenn der Anleger die Fonds jahrzehntelang hält und sie gut laufen, sei dieser Betrag schnell erreicht, meint der Steuerexperte. Hier könne man über die Nutzung der Freibeträge anderer Familienmitglieder nachdenken.

Grenzen der Steueroptimierung 

Doch die Steueroptimierung durch den Finanzberater hat auch Grenzen. Schließlich dürfen nur Steuerberater eine komplette, individuelle Steuerberatung durchführen. Die Grenze zwischen produktbezogener – und damit erlaubter –und individueller Steuerberatung sei dabei fließend, erklärt Ziska. Es ist zum Beispiel fraglich, ob man die konkreten steuerlichen Auswirkungen für den Kunden berechnen darf.

„Gibt der Kunde zum Beispiel sein zu versteuerndes Einkommen an, so halte ich es für sachgerecht, dass man dem Kunden die anfallenden Steuern ausrechnet, da es in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Produkt und dessen Auswirkungen steht“, sagt der Experte. Berechnet der Berater das zu versteuernde Einkommen seines Kunden anhand vorgelegter Belege selbst, sei der Bezug zum Produkt wohl überschritten.

Was der Berater auf keinen Fall tun darf, ist, dem Kunden beim Ausfüllen seiner Steuererklärung zu helfen – hier wäre der Produktbezug laut Ziska eindeutig überschritten.

Berater haftet für Empfehlungen

Der Berater sollte sich zudem darüber im Klaren sein, dass er für konkrete steuerliche Empfehlungen – und eventuelle Fehlberechnungen – haftet, warnt Rechtsanwalt Wirth. Denn die Steueroptimierung ist in diesem Fall Bestandteil der Beratung.

Allerdings könnte es im Schadensfall zu Diskussionen mit der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung kommen, die hierin eine unerlaubte Steuerberatung sehen könnte, die nicht im Versicherungsschutz enthalten ist. Da aber die Aufklärung über steuerliche Aspekte zum Berufsbild eines Anlageberaters gehört, sitzt der Berater hier nach Wirths Überzeugung am längeren Hebel.

Steueroptimierung bei Mischfonds

Einen weiteren Vorbehalt gegen die Steueroptimierung bei Mischfonds & Co. äußert Björn Drescher. „Bei gleicher Leistung werden Berater und Anleger ihr Augenmerk zwar künftig eher auf Produkte mit dem Steuervorteil richten“, ist der Chef und Gründer der Beratungsgesellschaft Drescher & Cie. überzeugt.

Bei sehr guten Fonds ohne Teilbefreiung sollte der Tausch jedoch gründlich überlegt sein: Bei einem solchen Produkt könnte auch ohne Steuervorteile am Ende ein höherer Ertrag herauskommen als bei vergleichbaren steuerbegünstigten Fonds. Die Performance der Vergangenheit sei schließlich nicht auf die Zukunft projizierbar, erklärt der Fondsexperte. „Und Steuern sind nur ein Aspekt unter vielen.“

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