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Aktualisiert am 19.12.2017 - 11:13 Uhrin FondspolicenLesedauer: 4 Minuten

Investmentsteuerreform und IDD Fondspolicen werden ab 2018 attraktiver

Auf Versicherungsmakler kommen 2018 neue Vorgaben zu. Zwar steigen mit ihnen einerseits die Ansprüche der Regulierungsbehörden, andererseits können sie ihre Kunden noch individueller beraten. Wer sich auf die neuen Anforderungen rechtzeitig vorbereitet, ist im Vorteil.

Die europäische Vermittlerrichtlinie IDD zielt darauf, den Verbraucherschutz an die Finanzmarktrichtlinie MIFID II anzulehnen. Dazu gehören einheitliche Anlegerinformationen für verpackte Produkte (PRIIPS) wie Fonds im Versicherungsmantel. Gemeinsam mit der Investmentsteuerreform wirken sich die Neuerungen stark auf die Beratungspraxis aus.

Passt das Produkt zum Anlageziel

Eine der wichtigsten Konsequenzen der IDD: Bei Versicherungsprodukten mit Anlagecharakter wie fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen kommen auf Vermittler neue Beratungspflichten zu. Sie müssen prüfen, ob die Produkte angemessen und für den Bedarf des Kunden geeignet sind. Im Klartext: Vermittler müssen also richtig einschätzen, ob der Wirkungsgrad eines Produkts dem Anlageziel des Kunden entspricht.

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Ein Beispiel: Viele Anleger wollen privat vorsorgen, um ihre Rentenlücke zu schließen und einen gewissen Lebensstandard im Alter zu gewährleisten. Der Berater muss die Produkte einer Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung unterziehen, um einen entsprechenden Vorschlag zu machen.

Eine klassische Lebens- oder Rentenversicherung kommt in einem solchen Fall derzeit eher nicht in Frage: Infolge des anhaltenden Zinstiefs lässt sich nur eine niedrige Rendite erzielen, die oft nicht einmal die Inflationsrate ausgleicht. Höhere Renditechancen bieten Fondspolicen, weil Anleger mit ihnen im größeren Stil in attraktive Anlageklassen wie Aktien investieren können. Bei herkömmlichen Lebens- und Versicherungsprodukten ist der Aktienanteil dagegen meist sehr niedrig. Anleger können bei den Fondspolicen viel stärker vom Zinseszinseffekt profitieren, um das Ziel „Schließung der Rentenlücke“ zu erreichen Zudem können sie bei diesen Produkten die Fonds aufgrund ihrer individuellen Präferenzen auswählen.

Durch die Vermittlerrichtlinie können auch Nachberatungspflichten auf Makler zukommen. Die Gesetzesbegründung sieht vor, dass jeder Berater mindestens einmal im Jahr das Gespräch mit dem Kunden sucht. Der Grundgedanke dabei ist die anlassbezogene Beratung. Das heißt: Wenn sich bei Fonds aus der Fondspolice etwas Gravierendes ändert, müssen sie ihre Kunden informieren. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Fonds in eine höhere Risikoklasse eingestuft wird, die die Risikoneigung des Anlegers übersteigt. Dann muss der Vermittler seinem Kunden einen Fonds vorschlagen, der seiner Risikobereitschaft entspricht.

Um diese Nachberatung für Vermittler kalkulierbar zu machen, gibt es speziell konstruierte Multi-Asset-Fonds, die dauerhaft einer Risikoklasse zugeordnet sind – basierend auf dem Synthetischen Risiko Rendite Indikator (SRRI). Ziel ist es, eine stabile Rendite zu erzielen, ohne dass sich die Risikoklasse des Fonds ändert. Dabei setzt das Fondsmanagement auf unterschiedliche Anlageklassen und kann schnell auf ein verändertes Marktumfeld reagieren. Ebenso wie Produkte können sich Bedürfnisse des Kunden in bestimmten Lebenssituationen ändern, etwa durch eine Heirat oder die Geburt eines Kindes. Auch das gilt es in der Beratung zu berücksichtigen.

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