Ab dem 1. Januar 2018 gilt hierzulande ein neues Investmentsteuerrecht. Steuer-Experten bezeichnen es als nichts Geringeres als einen „Systemwechsel“: Die neuen Regeln sehen vor, dass nicht erst die Anleger, sondern bereits Investmentfonds selbst zum Steuersubjekt werden und einen Obolus an den Staat entrichten sollen.

Inländische und ausländische Publikumsfonds müssen 15 Prozent Körperschaftssteuer einschließlich und teilweise zuzüglich Solidaritätszuschlag auf bestimmte in Deutschland erzielte Erträge direkt aus dem Fondsvermögen zahlen: Beim deutschen Fiskus versteuert werden sollen Dividenden, Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien, sofern diese Einkünfte aus Deutschland stammen. Dass Steuern schon auf Fondsebene anfallen, ist neu. Bisher waren erst die Anleger steuerpflichtig. Die neuen Regeln gelten für aktiv gemanagte Fonds ebenso wie für passive ETFs.

Allerdings werden im neuen Jahr nach wie vor auch die Anleger zur Kasse gebeten. Um die doppelte Besteuerung abzumildern, dürfen Fonds-Anleger einen Teil ihrer Gewinne steuerfrei behalten. Wie viel genau, hängt vom Anteil an Aktien ab, die die Fonds im Portfolio halten. Immerhin wird Aktien unterstellt, dass sie Erträge etwa in Form von Dividenden erwirtschaften – und die musste der Fonds ja bereits versteuern.

Freibeträge bei Aktien- und Mischfonds

Fonds mit einem bestimmten Mindest-Aktienanteil bescheren ihren Anlegern ab 2018 steuerliche Vorteile: Mindestens 51 Prozent Aktienquote muss ein Fonds haben, um als Aktienfonds durchzugehen. Anleger erhalten dann 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Mischfonds benötigen eine Aktienquote von mindestens 25 Prozent, was 15 Prozent steuerfreie Erträge beschert. Die Quote muss fest im Fondsprospekt verankert sein.  Sie bezieht sich allerdings nur auf physische Aktien. Setzt ein Fonds Derivate ein, hat das steuerlich keinen Einfluss. Ganz korrekt, aber etwas umständlich, spricht man also auch von einer Mindest-Kapitalbeteiligungsquote, die die Fonds einhalten müssen.

Viele Fonds haben sich in der Vergangenheit bewusst keine festen Aktienquoten in die Anlagerichtlinien geschrieben. Im Vorfeld der Reform mussten die Gesellschaften entscheiden, ob sie die Quote flexibel lassen, um dem Fondsmanagement alle Möglichkeiten offenzuhalten. Oder ob sie sie festzuzurren, um deutschen Anlegern ab 2018 mit Steuervorteilen winken zu können. 

Was haben Fondsanbieter also unternommen? Die Frage ist vor allem spannend mit Blick auf Mischfonds, die einen Teil ihres Fondsvermögens in Aktien anlegen. Wir haben uns mit der Frage an die Gesellschaften gewendet, die die derzeit beliebten Verkaufsschlager unter den Mischfonds im Programm haben. Als Datenbasis dienten die Absatzlisten der Maklerpools Argentos, BCA, Fondskonzept, Jung, DMS und Cie und Netfonds sowie der Direktbank DAB BNP Paribas. Daneben haben wir uns auch bei den Anbietern von langfristig beliebten Mischfonds-Klassikern umgehört.

Wie die Gesellschaften reagieren, sehen Sie in unserer Bilderstrecke.