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in Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten

Investmentsteuerreformgesetz Neue Fonds-Steuer benachteiligt Kleinsparer

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Gewinne der vor 2009 gekauften Fonds-Anteile ab 2018 komplett steuerpflichtig

Anleger, die ihre Fondsanteile bereits vor dem Start der Abgeltungsteuer erworben haben, gehen leer aus. Der Bestandsschutz für Altanteile entfällt Ende des Jahres. Alle Fondsanteile gelten zum 31. Dezember 2017 als verkauft und werden zum 1. Januar 2018 fiktiv wieder erworben. Somit sind die Wertsteigerungen der Anteile, die Privatanleger vor 2009 gekauft haben, ab 2018 komplett steuerpflichtig.

Allerdings gibt es hier einen Freibetrag von 100.000 Euro pro Anleger. Für die meisten Privatanleger dürfte dieser Ausgleich genügen.

Allerdings wird die von einem Fonds ab 2018 abgeführte Steuer nicht auf den Sparerfreibetrag des Anlegers angerechnet. Daher ist es möglich, dass ein Anleger Steuern bezahlt, auch wenn sein Sparerfreibetrag noch gar nicht ausgeschöpft ist. Damit werden vor allem Kleinsparer bestraft.

Der Gesetzgeber hätte die Chance gehabt, Fondssparen vor allem für Kleinsparer in Deutschland zu fördern. Diese Möglichkeit wurde leider verschlafen.

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