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Investmentsteuerreformgesetz Warum ein Fondsanleger plötzlich viel zu hohe Steuern zahlen muss

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Das Problem steckt im Gesetz, speziell in der Übergangsregelung. Denn die sieht vor, dass alle Fonds Ende 2017 verkauft und am 1. Januar wieder neu gekauft werden müssen. Natürlich nicht in echt, sondern nur theoretisch, um alte und neue Zeitrechnung trennen zu können. Damit das funktioniert, braucht man aber alle für den Gewinn wichtigen Daten, zum Beispiel Thesaurierung und Kurs für Ende 2017. Und die liegen nun mal für sehr viele Fonds noch nicht vor.

Und wenn das der Fall ist, greift Paragraf 56 Absatz 3 des „Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung“, wie es so schön übersichtlich heißt. Hier lautet es: „Kann der Gewinn aus der fiktiven Veräußerung nicht ermittelt werden, so sind 30 Prozent des Rücknahmepreises oder, wenn kein Rücknahmepreis festgesetzt ist, des Börsen- oder Marktpreises als Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug anzusetzen (Ersatzbemessungsgrundlage).“ Heißt also frei übersetzt: Wenn wir nichts wissen, setzen wir einfach 30 Prozent als Gewinn an.

„Unsere Systeme funktionieren problemlos.“

Damit hat sich Comdirect zweifellos ans Gesetz gehalten, so ärgerlich es für den Anleger ist. Mario Kuppe, Steuerberater-Syndikus der Deutsche Oppenheim Family Office, hat sich schon ein bisschen umgehört und festgestellt, dass sich die meisten Banken so verhalten. Zumindest in einer Hinsicht kann er beruhigen: Es verbleibt ein Liquiditätsnachteil bis die Daten vorliegen und die Bank Abrechnung und Steuerzahlung korrigiert. Ein Recht hat der Steuerpflichtige aber immer: „Selbst wenn die Bank nichts korrigieren sollte, kann man spätestens in der Steuererklärung alles korrekt abrechnen“, so Kuppe. Sich jetzt lautstark zu beschweren, bringe daher nicht viel. „Man sollte warten, bis die Bank die Abrechnung berichtigt. Sollte im Laufe des Jahres jedoch nichts passieren, ist eine Rückfrage bei der Bank angebracht“, so der Steuerexperte.

Iris Ade von Comdirect kann das bestätigen. „Die ersten steuerlichen Neubetrachtungen laufen schon“, sagt die Fachspezialistin für Steuern im Kundenmanagement. Aber insgesamt könne es noch dauern. Der Gesetzgeber habe Investmentfonds eine Frist für die fehlenden Daten bis Ende 2018 gesetzt. Eines stellt sie aber klar: „Unsere Systeme funktionieren problemlos.“

Damit bleiben zwei bittere Erkenntnisse: 1. Dem Gesetzgeber ist es herzlich egal, ob Anleger monatelang ungerechtfertigt Steuern abdrücken müssen. 2. Selbst im digitalen Zeitalter dauert es noch immer über ein Jahr, um manche Fonds vollständig abzurechnen.

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