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Jahresendspurt: Steuergeschenke sichern

Quelle: Fotolia
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Verlustbescheinigung

Wer mit Aktien oder Fonds Verluste erwirtschaftet hat, kann bis spätestens 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beantragen. Das ist dann sinnvoll, wenn der Sparer Konten und Depots bei mehreren Banken unterhielt und bei einem Institut ein Minus, bei dem anderen ein Plus erwirtschaftet hat. Reicht der Anleger in einem solchen Fall die Verlustbescheinigung mit der Steuererklärung ein, werden die Gewinne bei der einen Bank mit den Verlusten bei der anderen verrechnet – eventuell einbehaltene Abgeltungssteuer wird erstattet. Legt der Anleger die Bescheinigung nicht vor, verrechnet die Bank, bei der er Verluste hatte, diese mit künftigen Gewinnen.

Dasselbe gilt auch für den Sparerfreibetrag: Wer Freistellungsaufträge bei einer Bank hat, bei der 2009 keine oder kaum Erträge geflossen sind, sollte diese reduzieren und im Gegenzug bei einer anderen Bank erhöhen, bei der er mit höheren Gewinnen rechnet. So behält die Bank mit den höheren Erträgen weniger Abgeltungssteuer ein. Verpasst der Sparer, entsprechende Freistellungsaufträge zu stellen, kann er die zu viel gezahlte Steuer mit der Einkommenssteuererklärung zurückholen.

Riester-Zulagen

Riester-Sparer sollten am Jahresende prüfen, ob sie die Zulagen für das Jahr 2007 beantragt haben. Denn wer bis zum 31. Dezember den Zulagenantrag bei seinem Anbieter nicht eingereicht hat, erhält für das Jahr 2007 keine Extra-Zahlung vom Staat. Das sind immerhin 114 Euro Grundzulage plus je 138 Euro für jedes Kind.

Den Zulagenantrag gibt es beim Anbieter des Riester-Vertrags. Einmal ausgefüllt, gilt er dauerhaft. Änderungen sind nur erforderlich, wenn ein Kind hinzukommt oder die Eltern kein Kindergeld mehr erhalten. Rund jeder sechste Sparer vergesse es, den sogenannten Dauerzulagenantrag zu stellen, erklärt AWD-Vorsorgeexperte Ronald Eger. „Das ist doppelt ärgerlich: denn ohne Förderung und den damit geringeren Einzahlungen leidet auch der Wertzuwachs des gesamten Sparvertrags“, so Eger.

Wer einen neuen Riester-Vertrag abschließen will, sollte dies auch noch bis zum Jahresende tun – und die Jahresprämie auf einmal zahlen. Damit sichert man sich für das laufende Jahr noch den Anspruch auf die kompletten Zulagen des Staates – das sind 154 Euro Grundzulage plus 158 Euro Kinderzulage pro Kind. Für Kinder, die ab 2008 geboren sind, gibt es sogar 300 Euro jährlich.

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