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Jahrespressekonferenz der Finanzaufsicht Kleine Institute entlasten: Bafin-Chef über die Finanzmarkt-Regulierung und IT-Sicherheit

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CFDs mit Nachschusspflicht sind wie Glückspiel

Elisabeth Roegele, die oberste Wertpapieraufseherin der Bafin, berichtete über eine Premiere. Am Vorabend der Pressekonferenz hatte die Bafin erstmals von ihrer Möglichkeit der Produktintervention Gebrauch gemacht. Sie hat Vermarktung, Vertrieb und Verkauf von finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference, CFDs) eingeschränkt. Kontrakte mit einer Nachschusspflicht dürfen Privatkunden vom 10. August an nicht mehr angeboten werden.

Roegele verglich das Investment in CFDs mit Nachschusspflicht mit Glückspiel – mit dem entscheidenden Unterschied, dass man dabei nicht nur sein eingesetztes Kapital verlieren könne, sondern auch Teile seines restlichen Vermögens, je nach Hebelwirkung sogar sein gesamtes Hab und Gut. „Ein Risiko, das wir als Verbraucherschützer nicht hinnehmen können“, kommentierte Roegele.

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