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Aktualisiert am 13.04.2015 - 16:10 Uhrin FinanzberatungLesedauer: 4 Minuten

Johannes Sczepan zur Bafin-Kontrolle der 34f-Berater „Das Gewerberecht reguliert teils schärfer als die Bafin“

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Welches ist die drängendste Frage im gesamten Regulierungskomplex der Finanzdienstleistungsbranche, die an erster Stelle gelöst werden müsste?


Für die Plansecur als Allfinanzmakler ist die Vereinheitlichung der regulatorischen Vorgaben von besonderer Relevanz – gerade auch im Interesse der Kunden. Im Detail gibt es heute zum Teil sehr unterschiedliche Anforderungen je nach Tätigkeitsbereich – um nur einige zu nennen: Unterschiedlicher Umfang der Erstinformationen, die wir den Kunden beim ersten geschäftlichen Kontakt geben müssen; Beratungsverzicht möglich (Versicherungsbereich) beziehungsweise nicht möglich (Anlagebereich); „Dokumentations“pflicht (Versicherungsbereich) versus „Protokoll“-Pflicht (Anlagebereich); Dokumentationsverzicht möglich (Versicherungsbereich) beziehungsweise nicht möglich (Anlagebereich) und so fort.

Auch dass von den Vorgaben her im Anlagebereich nicht differenziert wird zwischen Privat- und Geschäftskunden, zwischen Verbrauchern im engeren Sinn und professionellen Kunden, ist unübersichtlich und in der Praxis bisweilen ausgesprochen störend. Darüber hinaus ist der Erhalt unterschiedlicher Vergütungsmodelle dringend geboten, um auch weiterhin breiten Kundengruppen den Zugang zu Finanz- und Versicherungsberatung zu ermöglichen! Statt einseitig die Honorarberatung zu fördern, sollte allseits die Vergütungspluralität beibehalten und als Kernelement aktiven Verbraucherschutzes anerkannt werden.

Glauben Sie, dass ein Regierungswechsel in Berlin oder die Evaluierung bestehender Richtlinien durch Brüssel zu signifikanten Änderungen in der Kontrolle der Finanzvermittler führen wird?


Dem Verbraucherschutz wird auch unter künftigen Regierungen eine besondere Bedeutung zukommen. Die regelmäßige Evaluierung von Richtlinien durch Brüssel wie auch der nationalen Umsetzungsgesetze halten wir für ausgesprochen wichtig. Zunächst jedoch muss den getroffenen Maßnahmen Zeit gelassen werden, ihre Wirkung zu entfalten. Dann kann bei Bedarf nachjustiert werden. Davon abgesehen zeigen Brancheninitiativen wie die Compliancevorgaben der Versicherer und „Gut beraten“, dass der Selbstreinigungsprozess der Finanzdienstleistungsbranche längst begonnen hat und von den redlichen Akteuren des Marktes begrüßt und nach besten Kräften unterstützt wird.

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