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Aktualisiert am 07.10.2016 - 18:13 Uhrin FondsLesedauer: 10 Minuten

J.P. Morgan-Vertriebsleiter im Interview „Mifid II wird eine stärkere Produkt-Standardisierung bewirken“

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Welche Regelungen im Rahmen von Mifid ll finden Sie gut und sinnvoll?

Schröm: Regulierung ist als eine Anforderung an professionelle Anbieter zu verstehen. Wesentlich ist es, die Implikationen neuer Regularien sowohl aus Sicht unserer Industrie wie aber auch der Berater zu verstehen. Beispielsweise ist es für uns als Industrie von großer Relevanz, die Definition des Zielmarkts in der Mifid II zu verstehen und möglichst über die Produktgruppen eines Beraters hinweg eine einheitliche Lösung zu finden.

Für uns als Fondsindustrie ist es sicherlich eine Chance, in den Abstimmungen deutlich zu machen, dass unsere Produkte als Treuhandvermögen bereits hochreguliert sind und bereits heute größtmögliche Transparenz für Anleger bieten.

Welche konkreten Folgen von Mifid ll ergeben sich für den Vertrieb? Oder anders: An welchen Stellen besteht Handlungsbedarf und wie werden Sie sich darauf einstellen?  


Schröm: Da Teile der neuen Regulierung speziell für uns als Asset Manager relevant sind, jedoch andere Teile stärker den Vertrieb betreffen, ist es uns wichtig, etwaige Herausforderungen der Umsetzung aus Sicht der Beraterinnen und Berater zu verstehen. Wir müssen nachvollziehen, wie die Anforderungen in der kompeteten Wertpapierberatung aussehen und welche Schnittstellen unsererseits zu berücksichtigen sind.

Experten sehen die Gefahr, dass in Folge der Product Governance für kleinere, nicht interessante Zielgruppen zu wenig oder keine Produkte aufgelegt werden. Teilen Sie diese Sorge?

Schröm: Vertriebsseitig werden die Änderungen der Regulierung durch Mifid II sicherlich bei Banken, Sparkassen und freien Vertrieben eine stärkere Standardisierung von Produkten für die jeweiligen Vertriebssegmente sowie für die Prozessketten erfordern, was zu einer noch größere Abstimmung zwischen den Produktanbietern sowie den beratenden Stellen führt. Wir sind dankbar, langjährig etablierte Partnerschaften im deutschen Markt zu haben, die einen vertrauensvollen Dialog zu diesen Themen erlaubt.

Welches sind aus Beratersicht die größten Herausforderungen bei der Umsetzung der Mifid-ll-Regeln?

Schröm: Generell gibt es einen Trend zu größerer Kostentransparenz und dies wird durch Mifid II noch verstärkt. Zuwendungen, die der Vertrieb im Zusammenhang mit einer dauerhaften Beratungsdienstleistung erhält, werden aus unserer Sicht weiter zugelassen werden, was im Sinne einer für viele Investoren zugänglichen Beratung wichtig ist. Der Blick nach Großbritannien zeigt, dass die Abschaffung der Retrozessionen beispielsweise für viele Anleger den Zugang zu einer Beratungsleistung erschwert hat oder sie eine Beratung gar nicht mehr erhalten.

Wie und an welchen Stellen können und werden Sie den Berater konkret unterstützen?

Schröm: Aus Anlegersicht ist das Erklären der volkswirtschaften Entwicklungen sowie einhergehender, potenzieller Implikationen für die Kapitalmärkte ein wesentliches Differenzierungsmerkmal eines gehobenen Beratungsprozesses.
Wir werden weiterhin durch unsere Besuche vor Ort, die umfangreichen Materialien unseres Market-Insights-Programms, die App und unsere Academy guten Service leisten, um einen Beitrag zur Verbesserung der Dienstleistungsqualität zu liefern.

Nicht zuletzt haben wir zum 30. Juni des letzten Jahres einen weiteren Schritt in die Richtung größerer Kostentransparenz umgesetzt und unsere operativen und administrativen Aufwendungen für einen großen Teil unserer Publikumsfonds der Luxemburger Sicav-Fondspalette Gebühren reduziert. Damit geben wir die Skalenvorteile aus dem kontinuierlichen Wachstum unserer Fonds an die Anleger weiter und bieten Klarheit über die maximale Höhe der möglichen Verwaltungsaufwendungen – diese Vorgehensweise ist industrieweit bislang einzigartig.



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