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Keine Alte-Hasen-Ausnahme: "Dann ist unsere Branche auch ein wenig selbst dran schuld"

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Rottenbacher: Bei den freien Finanzdienstleistern ist die Meinung zu diesem Punkt noch gespalten. Laut AfW-Vermittlerbarometer sind 50 Prozent der Befragten gegen einen Provisionsausweis. Der politische Wille und der Trend zur Offenlegung der Provisionen ist aber unumkehrbar. Da die Wohlverhaltensregeln des WpHG ja eins zu eins auf die freien Finanzdienstleister übertragen werden sollen, war mit diesem Punkt zu rechnen. Aber auch unter einem Haftungsdach sind die Provisionen des Haftungsdaches offenzulegen. Dieser Punkt wäre also so oder so auf die freien Vermittler zugekommen.

DAS INVESTMENT.com: Sehen Sie in der Verordnung überdies weiteren Änderungsbedarf aus Sicht der freien Berater?

Rottenbacher
: Eine Kernforderung des AfW ist und bleibt eine Alte-Hasen-Regelung. 71 Prozent der AfW-Mitglieder fordern dies. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass die Summen der VSH nicht eins zu eins aus der Versicherungsvermittlerverordnung übernommen werden. Ich kenne jedenfalls keinen einzigen Vermittler, der im Kapitalanlagebereich eine Deckungssumme von 1,13 Millionen Euro pro Schadenfall benötigt. Hier müsste der Gesetzgeber niedrigere Summen ansetzen und somit niedrigere Prämien für die Vermittler ermöglichen. Oder der Bundesrat soll die Jahresmaximierung von 1,7 Millionenen Euro auf zum Beispiel drei Millionen Euro erhöhen. Das wäre ein Beitrag zur Existenzsicherung der Vermittler.

DAS INVESTMENT.com
: Kommende Woche findet eine Experten-Anhörung zum Gesetzentwurf im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages statt. Was erwarten Sie von dieser Veranstaltung?

Rottenbacher
: Hier werden nochmals die unterschiedlichen Ansichten deutlich aufeinander prallen. Banken und Verbraucherschützer werden für die freien Vermittler erneut eine Bafin-Aufsicht fordern. Die Opposition wird sich dem anschließen und als Kompromiss ein „KWG-light“ für freie Vermittler vorschlagen. Mit dem AfW ist das aber nicht zu machen. Wir werden weiter für die gewerberechtliche Regulierung eintreten und dies bei Bedarf ausführlich begründen.

DAS INVESTMENT.com: Wie sieht dann der weitere Zeitplan des Gesetzesvorhabens aus?

Rottenbacher
: Zurzeit ist vorgesehen, dass der Bundestag das Gesetz im Herbst 2011 verabschiedet und damit den Bundesrat ermächtigt, die gerade veröffentlichte Verordnung zu verabschieden. Dies ist derzeit für den November 2011 geplant. Damit könnte das Gesetz im Dezember veröffentlicht werden und somit zum Januar 2012 in Kraft treten. Die für die freien Vermittler wichtigen Punkte der gewerberechtlichen Regulierung sowie das Einhalten der WpHG-Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten würde dann ab Anfang 2013 aktuell.

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