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Keine „Poker-Rente“ Fidelity-Spezialist über Garantieverzicht in der bAV

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 Polemik ist fehl am Platz

Diesen großen Vorteil, den der Verzicht auf Garantien bedeutet, gilt es künftig klar und verständlich zu kommunizieren. Arbeitnehmern muss transparent erläutert werden, was sich durch die Reform verändert, und zwar vor allem die Chance auf höhere Renditen und mehr Vorsorgevermögen im Alter. Polemik oder Bangemachen helfen hier nicht weiter. Es handelt sich nicht um eine „Poker-Rente“, wie einige Kritiker verkünden. Im Gegenteil: Investmentfonds, die sich hier als Anlageinstrument eignen, sind eine Form des kollektiven Risikosparens ­– und sind darüber hinaus eine flexiblere Kapitalanlage.

Denn letztendlich geht es um mehr als den Kapitalerhalt bei Renteneintritt. So berücksichtigen etwa Lebenszyklusfonds das hohe Sicherheitsbedürfnis der Anleger, also den Kapitalerhalt zum Renteneintritt, und kombinieren es mit der notwendigen Renditeoptimierung. Darüber lassen sich hohe Vermögen für den Ruhestand eines Arbeitnehmers aufzubauen.

Die Kapitalanlage von Lebenszyklusmodellen, die jeweils mehrere Jahreskohorten zu einem „Sparkollektiv“ zusammenfassen, orientiert sich am jeweiligen Lebensalter der Anleger, aus dem sich die Anlagedauer – meist bis zum Rentenbeginn – ableitet. Das heißt: Je weiter der gewünschte Renteneintritt in der Zukunft liegt, desto stärker investiert der Fonds in wachstumsorientierte Kapitalanlagen, vor allem Aktien. Je näher der Renteneintritt rückt, desto stärker mischt der Fondsmanager schwankungsärmere Anlagen bei, zuerst Anleihen und zum Ende hin Geldmarktpapiere. Dass Lebenszyklusfonds funktionieren, beweisen zahlreiche Praxisbeispiele mit jährlichen Renditen von durchschnittlich rund fünf Prozent nach Kosten.

Das BRSG liefert also wichtige Impulse für eine neue, zukunftsweisende bAV – vor allem mit Blick auf die Kapitalanlage. Allerdings gibt es nach wie vor einige offene Baustellen. Dazu gehört, dass das Sozialpartnermodell nicht alle Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitgeber automatisch mit ins Boot holt. Denn etwa 40 Prozent der Arbeitnehmer hierzulande sind nicht auf tariflicher Basis beschäftigt. Zwar können sich diese Unternehmen voraussichtlich an die Tarifabschlüsse des Sozialpartnermodells anlehnen, doch eine beidseitige Verpflichtung gibt es nicht.

Wünschenswert ist deshalb ein durch das Gesetz unterstütztes Opting-Out-Modell, das von den Tarifvertragsparteien vereinbart werden kann. Damit könnte für die jeweilige Branche eine flächendeckende Einführung der Entgeltumwandlung viel eher erreicht werden. Wer nicht an der bAV teilnehmen möchte, muss sich aktiv dagegen aussprechen. Damit ließe sich der Durchdringungsgrad der bAV nachhaltig erhöhen – vor allem auch in kleineren und mittleren Betrieben. Dort ist der Bedarf am größten.

Wenn das Modell auf Ebene der Tarifpartner erfolgreich ist, können wir wirklich von einem nachhaltigen Durchbruch bei der Verbreitung der bAV in Deutschland sprechen und damit alle Kritiker verstummen lassen. Wer kann das heute schon sagen? Zu hoffen bleibt es.

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