LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in FinanzberatungLesedauer: 2 Minuten

Klageflut oder Drohgebärden? Rechtsanwälte über Folgen des S&K-Skandals für Vermittler

Rechtsanwalt Norman Wirth
Rechtsanwalt Norman Wirth
Der Betrugsskandal bei der S&K weitet sich aus. Es gibt Verbindungen zu mehreren großen Emissionshäusern. Nun durchsuchte die Staatsanwaltschaft auch die Geschäftsräume des Hamburger Fondsinitiators United Investors durchsucht. Darüber hinaus nahmen die Ermittlungsbeamte die DCM Verwaltungs GmbH und die DCM Service GmbH, die DCM Deutsche Capital Management im Juni 2012 an S&K verkauft hatte, ins Visier.

Die Rechtsanwälte von der Hamburger Kanzlei Gröpper Köpke gehen von weiteren Großrazzien in den nächsten Tagen aus. Diese dürften die Fonds und Immobilien Holding München (FIHM) sowie SHB Innovative Fondskonzepte treffen. Nach Einschätzung der Hamburger Anlegeranwälte könnten über 100.000 Anleger betroffen sein.

Auch andere Anlegeranwälte wittern im S&K-Skandal ein lukratives Geschäft. Allein bei DAS INVESTMENT.com gingen seit dem gestrigen Mittwoch fünf Pressemeldungen von Anwälten ein, die S&K-Anleger zum Klagen auffordern. Einige von ihnen haben private Ermittler eingeschaltet, um für ihre Kunden als erste Vermögenswerte von S&K zu finden. Wie Klaus Nieding von der Frankfurter Kanzlei Nieding + Barth, der derzeit nach eigenen Angaben rund 30 Mandanten in dieser Angelegenheit vertritt. Bei einem Schneeballsystem gehe es am Ende nach dem Windhundprinzip, erklärt der Anlegeranwalt gegenüber „Welt online. „Wer die Hand als Erstes drauf hat, darf später dann auch zugreifen".

Doch die Klagen dürften sich nicht ausschließlich gegen die S&K und deren Chefs Stephan Schäfer und Jonas Köller richten. Auch Vermittler, die Produkte der mutmaßlichen Betrüger verkauft hatten, könnten zur Zielscheibe aufgebrachter Anleger und deren Anwälte werden. Vermittlern, die S&K-Produkte verkauften, drohe Ungemach, sagt der auf Anlageberatung und -vermittlung spezialisierte Rechtsanwalt Jens Reichow von der Hamburger Kanzlei Michaelis. Er rechnet damit, dass viele betrogene Kunden von ihren Vermittlern Schadenersatz verlangen werden. Schließlich hätte der Vermittler im Prospekt erkennen müssen, dass es sich nicht um eine sichere Kapitalanlage handelte.

Rechtsanwalt Norman Wirth sieht das anders. „Vermittler sollten sich von Drohgebärden nicht beeindrucken lassen“, empfiehlt er. So obliege es dem Anleger, die volle Beweislast für eine nicht hinreichende Risikoaufklärung sowie eine unterlassene oder nicht rechtzeitige Prospektübergabe zu erbringen.

„Für eventuelle strafbare Handlungen von Verantwortlichen haften Vermittler grundsätzlich nicht“, so Wirth weiter. Eine Haftung käme lediglich in Frage, wenn sie gegen bestimmte Aufklärungs- oder Plausibilitätsprüfungspflichten gegenüber dem Kunden verstoßen hätten. Ob dies der Fall ist, kann nur im konkreten Einzelfall beurteilt werden.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen