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in Aus der Fondsbranche: neue ProdukteLesedauer: 3 Minuten

Klaus-Dieter Erdmann Vermögensverwalter fordert strengere Fintech-Regulierung

Klaus-Dieter Erdmann ist Geschäftsführer bei MMD Multi Manager aus Arnsberg.
Klaus-Dieter Erdmann ist Geschäftsführer bei MMD Multi Manager aus Arnsberg.
„Neben der klassischen Fondsvermögensverwaltung durch Anbieter mit Lizenz nach Paragraf 32 KWG gibt es im Markt auch Strukturen, die nicht entsprechend reguliert sind. Dazu zählen so genannte Robo-Advisor sowie bestimmte Formen von Strategie- und Managed Depots“, erklärt Klaus-Dieter Erdmann.

„Ich wundere mich, dass die Bafin diese Mitbewerber nicht schon längst reguliert hat“, so Erdmann weiter. „Denn es kann nicht im Interesse der Aufsicht und des Verbrauchers sein, wenn dort durch Nutzung der modernen Kommunikationsmöglichkeiten die zum Schutze vor Fehlberatungen geschaffene Regulierung umgangen wird.“

Transparenz und einheitliche Standards

Der Geschäftsführer bei MMD Multi Manager, einer Research- und Beratungsgesellschaft für aktiv gemanagte Vermögensverwaltende Fonds und Strategiefonds macht sich derzeit in einer branchenübergreifenden Arbeitsgruppe dafür stark, die Fondsvermögensverwaltung transparenter zu gestalten und einheitliche Standards zu setzen.

Besonders großen Nachholbedarf sieht Vermögensverwalter Erdmann aktuell bei den so genannten Fintechs: „Wir beobachten dieses Thema mit großer Skepsis.“ Daher soll es beim Kongress Funds Excellence am 28. Juni im Frankfurter Kap Europa eine wichtige Rolle spielen.

Fintech-Aufsicht in der Diskussion

Die künftige Regulierung der Fintech-Branche war auch Thema beim Neujahrspresseempfang der Bafin am 12. Januar. Dort stellte Bafin-Präsident Felix Hufeld klar: „Wir sind Aufseher und können diese Eigenschaft auch Fintechs gegenüber nicht ablegen.“ Denn: „Aufsicht trägt dazu bei, dass Kunden auch einem Fintech vertrauen können.“

Andererseits sieht Hufeld keinen Grund, die neuen Anbieter „mit überbordender Bürokratie“ am Markteintritt zu hindern: „Es ist nicht unsere Aufgabe, alteingesessenen Unternehmen die junge Konkurrenz vom Hals zu halten. Der Zweck von Regulierung und Aufsicht besteht nicht darin, bestehende Arten unter Naturschutz zu stellen.“

Seite 2: Nächster Schritt der Finanzmarkt-Regulierung
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