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Kommentar Investmentsteuer: Nur Fiskus macht guten Schnitt

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Zur Erläuterung ein einfaches Beispiel:

Bei einer Fondsanlage in Höhe von 50.000 Euro geht das BMF davon aus, dass Sie einen Ertrag von mindestens 206,50 Euro erzielen (50.000 Euro x 0,413 Prozent). Das wiederum ergibt eine Steuerbelastung von 51,62 Euro (206,50 Euro x 25 Prozent). Dieser Betrag wird Ihrem Girokonto ab 2018 als Vorabpauschale belastet, sofern Ihr Fonds im Vorjahr keine Ausschüttung geleistet hat oder leisten konnte.

Nehmen wir nun weiter an, Sie hätten 50.000 Euro in einen Euro-Geldmarktfonds oder einen Euro-Rentenfonds mit kurz laufenden Anleihen investiert. In den letzten zwei Jahren hätten Sie keine Ausschüttung erhalten und mit beiden Fonds leichte Verluste erzielt, da die Zinsen in beiden Anlagesegmenten negativ waren und sind. Nichtsdestotrotz belastet Ihre Bank Ihrem Girokonto im Auftrag des BMF in diesem Fall zukünftig jährlich zum Jahresbeginn 51,62 Euro an Steuern.

Bevor Sie jetzt aber gänzlich den Glauben verlieren: Wenn Sie Ihren Fonds irgendwann verkaufen, prüft die Bank, ob Sie über die Jahre zu viel an Steuern gezahlt haben. Ist dies der Fall, wird Ihnen die zu viel gezahlte Vorabpauschale immerhin angerechnet.

3. Fondsindustrie tanzt den Steuer-Samba

Da es bei der eingangs erwähnten Teilfreistellung zwei wichtige steuerliche Schwellen gibt, will die Fondsindustrie für Anleger steuerlich das Beste herausholen. Legt ein Fonds in seinen Anlagebedingungen fest, dass er über 50 Prozent in Aktien investiert, so beträgt die steuerliche Teilfreistellung 30 Prozent. Bei einem Aktienanteil von mehr als 25 Prozent beträgt die Teilfreistellung immerhin noch 15 Prozent. Das führt nun dazu, dass eine Fondsgesellschaft nach der anderen ankündigt, in den Anlagebedingungen ihrer Fonds dafür zu sorgen, dass die Aktienquoten zukünftig steuerlich optimiert werden und die Schwellen von 25 und 50 Prozent überschritten werden.

Dies geht im Zweifel zulasten der zuvor noch gewünschten Flexibilität oder aber es werden Absicherungen über Derivate notwendig, die in den seltensten Fällen eins zu eins umsetzbar sind. Trotzdem lässt sich die Branche mal wieder vom Fiskus treiben, damit ja kein Anleger aus steuerlichen Gründen zum Mitbewerber wechselt. Dabei hat die Historie gezeigt, dass man gut beraten ist, die eigene Anlagestrategie nicht von steuerlichen Aspekten beeinflussen zu lassen.

4. Backpfeife für Kleinanleger

Zu guter Letzt verteilt die Investmentsteuerreform Backpfeifen an Kleinanleger. Die Besteuerung von Dividenden auf Fondsebene führt für zahlreiche Anleger, die den Freibetrag nicht ausnutzen, zu einer deutlich höheren Steuerbelastung. Wer ab 2018 beispielsweise über ein Aktienfondsvermögen von 25.000 Euro verfügt, zahlt zukünftig
– Aktiendividenden von drei Prozent zugrunde gelegt – bereits auf Fondsebene 112,50 Euro Steuern (15 Prozent von 750 Euro). Nach altem Recht blieb die Dividende in Höhe von 750 Euro aufgrund des Freibetrags von 801 EUR hingegen vollständig steuerfrei.

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