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Kommentar: „Kanam Grundinvest streicht die Segel!“

Björn Drescher
Björn Drescher
Björn Drescher ist geschäftsführender Gesellschafter und Mitbegründer der Drescher & Cie

Der vier Milliarden Euro schwere offene Immobilienfonds Kanam Grundinvest (WKN: 679180) wird aufgelöst, wie  heute bekanntgegeben wurde. Der Schritt kann, je länger man die Sachlage analysiert, nicht wirklich überraschen, zeugt von der Konsequenz der handelnden Personen und trägt dem Gleichbehandlungsgrundsatz der Anteilsinhaber Rechnung.

Dessen ungeachtet bleibt die Meldung natürlich nicht ohne Konsequenzen für das Marktsegment im Allgemeinen und die Chancen zur Wiedereröffnung anderer Anbieter im Besonderen. Bemerkenswert erscheint vor allem die Tatsache, dass das Verwaltungsmandat des Fonds in Abstimmung mit der Bafin mit Wirkung zum 31. 12. 2016 gekündigt wurde.

Anderen bereits in der Abwicklung befindlichen Fonds wurden von der Aufsicht lediglich drei Jahre zur Veräußerung ihrer Liegenschaften eingeräumt. Versuchen diese Anbieter nun nachzubessern? Wie ist die Abwicklungsankündigung im Detail einzuschätzen und mit welchen Szenarien ist jetzt zu rechnen?

Zu den Fakten

Der Kanam Grundinvest wird aufgelöst und das Vermögen im Rahmen von Substanzausschüttungen sukzessive an die Anteilsinhaber ausgezahlt. Mit einer ersten Sonderausschüttung in Höhe von mindestens 200 Millionen Euro darf bereits zu Beginn des zweiten Quartals gerechnet werden.

Erste Verkäufe sind bereits erfolgt, weitere vorvertragliche Vereinbarungen in fortgeschrittenen Verhandlungen. Die nach eigenen Angaben wohlüberlegte Entscheidung wurde bereits 9 Wochen vor Ablauf jener Frist getroffen, die den Anbietern der von der Anteilsrücknahme ausgesetzten Immobilienfonds seitens der Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) eingeräumt wird, um die Liquidität ihrer Produkte wieder herzustellen.

Die Kanam Grundinvest sah sich zu diesem vorzeitigen Schritt veranlasst, da keine verlässlichen Prognosen zum Liquiditätsbedarf des Fonds für den angepeilten Wiedereröffnungszeitraum möglich waren und der Gleichheitsgrundsatz gewahrt bleiben soll.

Wie das Management bekanntgibt, hat es in den vergangenen Monaten eine „duale Strategie“ der Liquiditätsbeschaffung verfolgt, die sowohl einer Wiederöffnung als auch einer ersten Substanzausschüttung in einem Abwicklungsszenario dienen konnte. Je schlechter die Verfassung des Marktsegments wurde, umso deutlicher zeichnete sich zuletzt der zweite Lösungsweg ab.

Zur Verunsicherung der Anteilsinhaber hat nach Einschätzung der Kanam Grundinvest neben der sich zuspitzenden Brisanz der Probleme im Euro-Raum insbesondere die öffentliche Hinterfragung offener Immobilienfonds als zukunftsfähiges Investment sowie das instabile Wettbewerbsumfeld beigetragen. Das Verwaltungsmandat des Kanam Grundinvest ist mit Wirkung zum 31. Dezember 2016 gekündigt.  

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