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Kommentar „Kein Handlungsbedarf für neue 34f-Regulierung“

Björn Drescher, Gründer und Geschäftsführer von Drescher & Cie.
Björn Drescher, Gründer und Geschäftsführer von Drescher & Cie. | Foto: Drescher & Cie.

Bis heute gilt das Damoklesschwert als Metapher für Gefahren in scheinbar komfortablen Situationen. Ähnlich leben unabhängige Vermittler, solange ich mich erinnern kann, mit der Gefahr, die Bereichsausnahme für die Vermittlung von Investmentvermögen (Paragraf 2 Absatz 6 Satz 1 Nr. 8 KWG) könne gestrichen werden.

Dazu passt der erneute Vorstoß im Rahmen eines Koalitionsvertrags, die bisher von den Gewerbeämtern kontrollierten freien Vermittler nach 34f GewO unter die Aufsicht der Bafin stellen zu wollen. Ob der Anlauf dieses Mal zum Ziel führt, bleibt abzuwarten – zumal eine Aufsicht unter die Bafin nicht zwingend das Aus für die Bereichsausnahme bedeuten müsste.

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So oder so dürfte es nicht die letzte Initiative dieser Art gewesen sein. Zu viel spricht ordnungssystematisch für eine Vereinheitlichung der Aufsicht. Zu groß ist die Gruppe der Befürworter aus dem Kreis der Finanzinstitute, die sich im Wettbewerb mit den freien Beratern schärferen Regularien unterworfen sieht und Gleichheit fordert.

Kein wirklicher Handlungsbedarf

Neben der Plausibilität der Entscheidung könnte man angesichts des mit ihr verbundenen Aufwands aber auch einmal ihre Notwendigkeit thematisieren. Welche Missstände gilt es zu bekämpfen? Was würde sich an der den Bürgern dargebotenen Beratungsleistung ernsthaft verbessern?

Ich erkenne da keinen wirklichen Handlungsbedarf. Zumal das Durchschnittsalter der betroffenen 34f-Berater den Verdacht nahelegt, dass eine großzügige Alte-Hasen-Regelung das vermeintliche Problem auf absehbare Zeit auch schrittweise lösen würde.

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