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Kommentar zum Commerzbank-Urteil Stiftungen müssen spezielle Beratung bekommen

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Geschlossene Fonds für Stiftungen ungeeignet? Die genauere Analyse des streitgegenständlichen geschlossenen Fonds, Silva Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Frankfurt Sachsenhausen KG, führt in die graue Vorzeit der Beteiligungsbranche. Die Zeichnung de Ein-Objekt-Fonds erfolgte 2001. Kauf und Bau des Objekts wurden durch ein Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken finanziert. Zudem war die Anlage ausweislich des Urteils schon dadurch angreifbar, dass in der Beratung die Aufklärung über die vom Initiator an die Bank gewährte Rückvergütung unterblieb. Weder das Anlageprodukt noch die damalige Beratungssituation sind also mit den heute nach Einführung des KAGB geltenden Standards vergleichbar. Selbst aus vielen Altbeständen sind die Fremdwährungsanteile mittlerweile bis auf null zurückgefahren. Eine gründliche Risikoaufklärung und Geeignetheit für die konkreten Vermögensverhältnisse und Anlageziele vorausgesetzt, können geschlossene und natürlich auch offene Sachwertefonds beispielsweise eine Möglichkeit für Stiftungen sein, sich das Anlagesegment Immobilien zu erschließen, ohne größere Klumpenrisiken zu schaffen. Das aktuelle OLG Urteil gibt dennoch Grund zur Besorgnis, so dass zu hoffen ist, dass sich die Rechtsprechung zukünftig differenzierter mit dieser Thematik auseinandersetzt. Klagewelle von Stiftungen? Dass der hier entschiedene Fall als Blaupause für erfolgversprechende Klagen von Stiftungen gegen ihre Banken dienen könnte, wie vor allem Anlegeranwälte vermuten, darf bezweifelt werden. Ob die Beratung anlegergerecht und hinsichtlich des jeweiligen Provisionsmodells hinreichend transparent war, ist in jedem Einzelfall zu entscheiden. Deren gibt es allerdings nicht allzu viele. Anders als Privatanleger haben Stiftungen selbst bislang nur vereinzelt geschlossene Sachwertbeteiligungen gezeichnet. Anfänglich waren zahlreiche Sachwertbeteiligungen vor allem unter einkommensteuerlichen Gesichtspunkten mit dem Ziel von Steuerstundungseffekten konstruiert, bevor der Gesetzgeber diese Gestaltungsmöglichkeit versagte. Für die zumeist steuerbefreiten Stiftungen waren diese Gestaltungen hingegen uninteressant. Die Mehrzahl der heute noch in Stiftungsvermögen enthaltenen geschlossenen Sachwertbeteiligungen dürfte im Erbwege dorthin gelangt sein. In diesen Fällen wäre die ursprüngliche Beratung anders als im vorliegenden Fall aber an den Bedürfnissen der Privatperson auszurichten gewesen, nicht an denen der Stiftung. Fazit Bei der Analyse dieser Entscheidung sollten die Besonderheiten des Falls berücksichtigt werden. Insgesamt legt sie es nahe, ein spezifisches Beratungsangebot für Stiftungen zu schaffen oder ein solches zu professionalisieren. Nicht zuletzt, weil dieses Urteil schon vor der Veröffentlichung große Wellen in der Stiftungsszene in Bezug auf eventuelle Regressansprüche gegen ihre Finanzberater schlägt, ist dies zur eigenen Sicherheit angezeigt. Über die Autoren:
Stefan Fritz leitet das Stiftungsmanagement der HypoVereinsbank/Unicredit Bank in München. Seit mehr als zehn Jahren begleitet der im Stiftungsrecht promovierte Jurist Stiftungsgründungen und berät bestehende Stiftungen bei der Entwicklung ihrer Anlagestrategie. Zusätzlich ist er als Dozent und Fachbuchautor tätig. Jörg Seifart ist Gründer und Geschäftsführer der Gesellschaft für das Stiftungswesen mit Sitz in Düsseldorf. Als Volljurist mit vertieften Kenntnissen in Betriebswirtschaft und Projektmanagement sowie Journalismus und Politik gilt er als Experte für komplexe Fragestellungen rund um das Stiftungswesen. Veranstaltungshinweis Seminar: Stiftungen erfolgreich in der Vermögensanlage beraten Termin München (Modul 1): 20. Mai 2015, 9 bis 17 Uhr Termin Hannover (Modul 2): 11. Juni 2015, 9 bis 17 Uhr (Teilnahme an Modul 1 erforderlich) Preis: 835 Euro (Normalpreis), 695 Euro (Frühbuchertarif bis 24. April), 30 Prozent Rabatt für Newsletter- und/oder Print-Abonnenten vom private banking magazin sowie Teilnehmern der private banking kongressen Referenten: Dr. Stefan Fritz, Leiter des Stiftungsmanagement der Hypovereinsbank/Unicredit Bank; Dieter Lehmann, Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter der Vermögensanlage der Volkswagenstiftung (nur Modul 2); Jörg Seifart, Gründer und Geschäftsführer der Gesellschaft für das Stiftungswesen Credits (die Veranstaltungsmodule beim FPSB Deutschland registriert): 6,0 CPD-Credits (für jedes Modul) Zur Anmeldung geht es hier.

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