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Kritik an Pepp-Verordnung GDV will EU-Altersvorsorgeprodukt besser machen

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist mit dem Entwurf für das geplante europaweite private Altersvorsorgeprodukt Pepp (Pan-European Personal Pension Product) noch nicht zufrieden. Im Sommer 2017 hatte die EU-Kommission ein vorläufiges Regelwerk erstellt. Nun hat der GDV Verbesserungsvorschläge auf den Tisch gelegt.

Pepp soll als ein Baustein der Kapitalmarktunion die private Altersvorsorge in ganz Europa voranbringen und auch in Ländern mit vergleichsweise weniger entwickelten Rentensystemen die Versorgungslücken der Bevölkerung schließen.

Laut GDV wird Pepp allerdings in weiter entwickelten Ländern nicht allzu viel bringen – zudem dürfe die neue Verordnung keinesfalls bereits erreichte sozialpolitische Standards unterlaufen, so die Forderung des Verbands.

Außerdem sollte die EU-Kommission folgende Aspekte berücksichtigen, finden die Interessenvertreter der deutschen Versicherungswirtschaft:

  • Pepp sollte eine lebenslange Auszahlung ermöglichen.

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  • Garantien sollten das Investmentrisiko in der Standard-Anlageoption begrenzen.
  • Die Umsetzungslösung im Entwurf sei bislang noch zu kostenintensiv.
  • Das vorgesehene Zulassungsverfahren für Pepp sei sowohl für die Aufsicht als auch für die Anbieter noch zu bürokratisch und aufwändig.
  • Die von der EU-Kommission geforderte bestmögliche steuerliche Förderung solle nur dann gelten, wenn Pepp die auf nationaler Ebene festgelegten Förderkriterien für Rentenprodukte voll erfülle.

Hier geht es zur vollständigen Stellungnahme (Englisch).

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