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in Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten

Kündigung widerrechtlich Bausparkasse muss zuteilungsreife Altverträge weiterführen

OLG Karlsruhe
OLG Karlsruhe | Foto: Andreas Praefcke / Wikipedia

Der Fall

Geklagt hatte ein Ehepaar, das bereits im Jahr 1991 einen Bausparvertrag über eine Bausparsumme von 23.000 DM abgeschlossen hatte. Der Vertrag war seit 2002 zuteilungsreif. Allerdings riefen die Kläger das Darlehen nicht ab.

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Im Jahr 2015 kündigte die Bausparkasse den mit 2,5 Prozent gut verzinsten Vertrag. Das Ehepaar wollte den Vertrag jedoch fortsetzen und reichte Klage gegen die Kündigung ein.

Nachdem das Landgericht Karlsruhe den Klägern recht gegeben hatte, legte die Bausparkasse Berufung ein.