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Kunst kauft man aus Leidenschaft - nicht wegen Steuersätzen

Stefan Wallrich, Vorstand der Wallrich Asset Management
Stefan Wallrich, Vorstand der Wallrich Asset Management
Vom 1. Januar 2014 an ist der ermäßigte Mehrwertsteuersatz im Kunsthandel Vergangenheit. Für Privatanleger oder Kunstsammler besteht jedoch kein Grund zur Torschlusspanik. Denn faktisch müssen vor dem Hintergrund der Steuererhöhung die Kunstpreise in der Breite nicht steigen.

Zudem ist der Kunstmarkt hochspekulativ: Welche Werke werden von den führenden Museen und Galerien in der Welt gerade gekauft? Welcher Künstler passt ins Medienbild und wird von diesen hochgeschrieben? Oder: Finden sich auf einer Aktion zwei Bieter, die unbedingt ein bestimmtes Kunstwerk haben wollen und gegenseitig den Preis hochtreiben? Es gibt viel entscheidendere Faktoren bei der Bestimmung des finanziellen Wertes eines Kunstwerkes als ein Mehrwertsteuersatz, der darauf erhoben wird.

Ohnehin sollten Privatanleger nur die Kunst kaufen, die sie selbst sammeln würden. Denn das ist ein Wert, der bleibt und höchstens persönlichen Stimmungsschwankungen unterliegt. Auch wenn es richtig ist, in Sachwerte zu investieren: Der Kunstmarkt scheint aktuell überteuert; Preisvolatilität sollte man unbedingt einkalkulieren.

Andererseits sagte jüngst eine Sammlerin zu mir: „Aktien des Neuen Marktes sind aus meinem Depot einfach ausgebucht worden. Das Kunstwerk von damals besitze ich noch heute und hat sich im Wert super entwickelt.“ Kunst aus Leidenschaft steht also einer langfristig guten Geldanlage nicht im Wege.

Die EU-Kommission hatte 2012 gefordert, dass der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für Kunst im Wiederverkauf abgeschafft wird. Das sei nämlich eine unzulässige Subvention des Kunsthandels.

Zwei Monate Zeit ließen die EU-Strategen der Bundesrepublik, um die Gesetzeslage auf EU-Konformität zu trimmen. So übereilt geschah es dann doch nicht. Für Künstler selbst bleibt es bei den bisherigen sieben Prozent, also auch für Kommissionsware. Und für Werke, die von außerhalb der EU eingeführt werden.

Aufgeweicht war der ermäßigte Satz ohnehin, da für Siebdrucke und Fotografien schon lange 19 Prozent zu entrichten waren. Man hat sich, nach vielen Verhandlungen unter anderem mit dem Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler (BVDG), darauf geeinigt, im deutschen Kunsthandel das französische, von der EU akzeptierte Modell der 30-prozentigen Pauschalmargenbesteuerung anzuwenden.

Bei dieser wird nur ein Teil des Verkaufspreises eines Kunstwerks mit dem vollen Mehrwertsteuersatz belegt, nämlich 30 Prozent. Dafür ist beim Einkauf kein Vorsteuerabzug mehr möglich.

Per Saldo bedeutet das, dass die Mehrwertsteuer für weiterverkaufte Kunst leicht angehoben wird. Die Erlösschmälerung liegt bei etwa 2,5 Prozent, was auch für Kunsthändler noch vertretbar ist, die mit schmalen Margen arbeiten.
Der wirtschaftliche Schaden, der bei einer einfachen Umsetzung der 19 Prozent entstanden wäre, für Kulturschaffende und Kultureinrichtungen, auch also für Galerien, Sammler und Museen, konnte begrenzt werden.

Kunst zu verkaufen unterscheidet sich nämlich durchaus noch von anderen Branchen, denn der Kunsthändler zeigt ein persönliches wie auch wirtschaftliches Engagement, das weit über das etwa beim Fliesen- oder Autohandel hinausgeht. Außerdem hat die Tätigkeit des Kunsthandels einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf das Kulturleben.

Das Negativbeispiel ist hier Spanien. 2011 hob man dort die Mehrwertsteuer auf Eintrittskarten für Kinos, Theater und Museen von acht auf 21 Prozent an, mit dem Ergebnis, dass im folgenden Jahr 24.000 Arbeitsstellen verloren gingen und im Kultursektor 2.000 Firmen schließen mussten.

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