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Landgericht Hamburg Erste Oderfelder zur Rückzahlung der Einlage verurteilt

Rechtsanwalt Jens Reichow ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Hamburger Kanzlei <a href='http://www.joehnke-reichow.de' target='_blank'>Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte</a>
Rechtsanwalt Jens Reichow ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte
Die stille Gesellschaft war zeitlich befristet bis zum 30. Juni 2015. Danach sollten die Anlegergelder wieder an die Anleger zurückgezahlt werden. Nachdem dies nicht erfolgte, wurde zunehmend Kritik seitens der Anlegerschaft laut. Viele Anleger haben laut Berichten verschiedener Anwälte zwischenzeitlich auch Klage gegenüber der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG erhoben und fordern nunmehr auch gerichtlich die Rückzahlung ihrer Einlage.

Auch die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte vertritt die Interessen mehrerer Anleger. Nach Ihrem Verständnis vom Gesellschaftsvertrag haben die Anleger nach der Beendigung der Gesellschaft einen Anspruch auf Rückzahlung ihrer geleisteten Einlage. Dieser Auffassung folgte das Landgericht Hamburg nunmehr in einem ersten Urteil. Das Gericht verurteilte danach die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG zur Rückzahlung der erhaltenen Einlage.

Zwar ist die Entscheidung des Landgerichts noch nicht rechtskräftig, jedoch gibt das Urteil anderen Anlegern Mut. Es liegt nunmehr eine Präzedenzentscheidung vor, auf welche auch andere Anleger bei ihren eigenen Verfahren zurückgreifen können, so der Hamburger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Jens Reichow, welcher das Verfahren für die Kanzlei Jöhnke & Reichow betreute. Es bestehen nach seiner Auskunft auch gute Erfolgsaussichten, dass die Entscheidung in einem etwaigen Berufungsverfahren Bestand hat.

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