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Lebensversicherungen Bewertungsreserven: Gesetzesänderung zugunsten der Versicherer?

Alexander Erdland, Präsident des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft
Alexander Erdland, Präsident des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft
Medienberichten zufolge plant die Bundesregierung aufgrund der derzeitigen Niedrigzinsphase ein Maßnahmenpaket für Lebensversicherer. Das Bundesfinanzministerium bestätigte gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“, dass derzeit ein solches Paket mit Änderungen zugunsten der Versicherer vorbereitet wird und noch im März verabschiedet werden könnte.

Seit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes 2008 müssen Versicherte zur Hälfte an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer beteiligt werden. Die Versicherungsbranche fordert schon länger eine Änderung dieser Regelung.

Alexander Erdland, Präsident des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft, erklärt seine Forderung so: „Es geht nicht darum, die Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven insgesamt abzuschaffen. Wir setzen uns ausschließlich für eine Änderung bei festverzinslichen Papieren ein. Deren Marktwerte sind durch die anhaltenden Niedrigzinsen stark aufgebläht worden. Die Versicherer müssen deshalb sehr hohe Ausschüttungen an Wenige leisten. Der Versichertengemeinschaft gehen so heute Mittel verloren, die fest für die Zukunft eingeplant sind. Die veränderte Regelung soll nur so lange gelten, wie das künstliche Niedrigzinsumfeld anhält.“

Im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung deshalb schon einmal versucht, das Gesetz zugunsten der Versicherer zu ändern, ist aber am Bundesrat gescheitert. Diesmal soll der Entwurf ausgewogener werden, damit er durchkommt. Die Bundesregierung erwartet deshalb ein Entgegenkommen der Versicherer.

Nach Angaben der „Süddeutschen Zeitung“ hatten die Lebensversicherer 2013 Bewertungsreserven in Höhe von 62 Milliarden Euro aufgebaut. Anleihen, die vor 10 bis 20 Jahren gekauft wurden und jetzt fällig werden, haben aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase einen deutlich höheren Wert. Die Versicherer müssen die Hälfte dieser Reserven an ausscheidende Kunden auszahlen.

Die Bundesregierung plant laut dem Bericht nun Folgendes: Kunden sollen künftig bei der Gewinnverteilung besser gestellt werden, Bewertungsreserven dürfen nicht mehr für Auszahlungen an Aktionäre und Vertriebsaktionen eingesetzt werden und die maximale Garantieverzinsung soll auf 1,25 Prozent sinken. Auch Berater müssen Federn lassen: Die Haftungszeiten für Vermittler sollen verlängert und die Provisionen auf maximal 3 bis 3,5 Prozent der Kundenbeiträge gedeckelt werden.

Das ist schwere Kost für die Branche. Besonders gegen letzteren Punkt gehen die Vermittlerverbände auf die Barrikaden. BVK-Präsident Michael H. Heinz hält es für nicht nachvollziehbar, dass Versicherungsvermittler Einkommensverluste zugunsten der Versicherungsunternehmen hinnehmen sollen. Er sieht damit die Qualität der Beratung in Gefahr.

Bereits 2012 wurde die Provision für die Vermittlung privater Krankenversicherungen gedeckelt. Der Verband warnte damals, dass dies der Anfang von weiteren Provisionsbegrenzungen sein wird. Heinz sieht diese Befürchtungen durch die aktuellen Vorschläge bestätigt.

Der  Verband unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V. (Votum) schließt sich der Kritik des BVK an. Votum-Vorstandsvorsitzende Lüder Mehren: „Die Vielfalt des Marktes wird häufig unterschätzt und das führt dazu, dass auch die Vergütungssystematik viel zu pauschal beurteilt wird.“ Und weiter: „Bei den diskutierten Entlastungen für Versicherer geht es um mehr Sicherheit für den Bestand. Mit einem Provisionsdeckel kuriert man aber am Neugeschäft herum und gefährdet das, was heute am wichtigsten ist: Eine umfassende und qualifizierte Beratung für alle!“

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