LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in 22 Fragen an...Lesedauer: 7 Minuten

Lebensversicherungsreformgesetz „Versicherer brauchen Fettpolster“

Rainer Gebhart, Vorstandsmitglied der WWK Lebensversicherung und der WWK Allgemeinen Versicherung (Foto: Sebastian Widmann)
Rainer Gebhart, Vorstandsmitglied der WWK Lebensversicherung und der WWK Allgemeinen Versicherung (Foto: Sebastian Widmann)
DAS INVESTMENT.com: Versichertenbestand, gebuchte Bruttobeiträge, Rohüberschuss, Eigenkapital – in all diesen Bereichen hat die WWK im vergangenen Jahr zugelegt. Woran hat‘s gelegen?

Rainer Gebhart: Wir sind traditionell stark im Bereich Biometrie, speziell bei Berufsunfähigkeitsversicherungen, und beim Thema Fondspolicen mit Garantien. Diese Produkte waren 2013 ein ganz wesentlicher Umsatztreiber – und sind es auch in diesem Jahr.

So konnten wir bei der eingereichten Produktion von Anfang Januar bis Mitte Juli bereits über 40 Prozent Wachstum im Maklermarkt erreichen. Das ist gigantisch. Auch die Stammorganisation liefert mit rund 15 Prozent einen guten Wert. Von daher sehen Sie mich völlig entspannt.

Kommt die Nachfrage nach Fondspolicen von den negativen Schlagzeilen um die klassische Lebensversicherung und die ganze Diskussion um die Rechnungszinssenkung?

Ja, wir merken da eine Unterstützung für unsere Fondspolicen, insbesondere für die mit Garantien. Die meisten Menschen wollen ihr Geld garantiert wieder zurück mit der Chance, je nach Börsenverlauf mehr Rendite zu erzielen.

Und je mehr über die niedrigen Zinsen gesprochen wird – nicht nur in der Kapitallebensversicherung, das merkt ja auch jeder Bankkunde –, desto eher wird die Fondspolice mit Garantie zur echten Alternative. Übrigens auch in der betrieblichen Altersvorsorge, die wir in diesem Jahr stärker in den Vordergrund stellen.

Welche Zielgruppe haben Sie dabei speziell im Blick?

Wir wollen neben den privaten Endkunden verstärkt auch mittelständische Unternehmen für uns gewinnen. Dazu haben wir unser bAV-Angebot überarbeitet. So bieten wir beispielsweise unsere fondsgebundene Rentenversicherung WWK Premium FondsRente protect nun auch als Rückdeckungsversicherung für Unterstützungskassen an.

Dabei kommt auch unser iCPPI-basiertes Garantiekonzept WWK IntelliProtect zum Einsatz. Für die Rentenversicherungen WWK Rente classic und WWK Premium FondsRente protect haben wir außerdem den neuen Sondertarif S1 eingeführt, der kostengünstiger ist und dadurch eine höhere Versorgungsleistung bietet. Aber das reicht in der bAV nicht.

Gute Produkte sind eine Voraussetzung, aber Sie müssen auch beim Service punkten können. Hier haben wir sowohl die Zahl als auch die Kompetenz der Vertriebsberater im Innen- und Außendienst deutlich erhöht, verbindliche Servicelevel-Vereinbarungen eingeführt und Bearbeitungsabläufe verbessert.

Jetzt dürften Sie eher damit beschäftigt sein, die neuen Vorgaben des Lebensversicherungsreformgesetzes, kurz LVRG, umzusetzen, oder?

Ja, so ist es. Unser ganzes Produktportfolio ist derzeit in der Überarbeitung. Die Senkung des Rechnungszinses auf 1,25 Prozent ist das eine Thema, die des Höchstzillmersatzes auf 25 Promille das andere. Die spannende Aufgabe fürs zweite Halbjahr wird also sein, die Vorgaben fristgerecht umzusetzen und uns zu überlegen, wie wir uns im Wettbewerb positionieren können.

Wir wollen ja nicht die gesetzliche Vorlage nur eins zu eins umsetzen, sondern müssen darauf achten, dass unsere Produkte attraktiv bleiben. Und wenn wir das Produkt „IT-technisch“ ohnehin anpacken müssen, können wir auch das ein oder andere vertriebs- und kundenfreundliche Element mit einbauen.

Ist das vom Zeitplan her überhaupt zu schaffen?


Wir wussten, dass der neue Rechnungszins mit hoher Wahrscheinlichkeit kommt. Daher haben wir die IT-Planung jetzt schon danach ausgerichtet und Kapazitäten reserviert. Was wir nicht wussten, ist die Veränderung bei der Zillmerung. Das kommt jetzt zusätzlich auf uns zu. Aber nach ersten Einschätzungen sind wir sehr optimistisch, dass wir die neue Tarifgeneration zum 1. Januar hinbekommen. Selbstverständlich gilt das auch für die neue Kostenquote, die wir ausweisen müssen.

Was ändert sich durch den neuen Zillmersatz?

Wir dürfen statt 40 Promille in Zukunft nur noch 25 Promille Zillmersatz veranschlagen. Das bedeutet also, dass wir weniger Kosten für den Vertrieb einrechnen dürfen. Die 25 Promille sind aber kein Höchstsatz. Man muss abwarten, was im Markt tatsächlich passieren wird im nächsten Jahr.

Ob wirklich alle auf 25 Promille zurückfahren oder ob es Versicherer gibt, die sagen: Wir sind ein substanzstarkes Unternehmen, wir möchten zumindest vorübergehend die Sätze höher halten als 25 Promille. Viele Versicherer werden sich das aber nicht oder nicht lange leisten können.
Tipps der Redaktion