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Aktualisiert am 31.01.2011 - 13:31 Uhrin FinanzberatungLesedauer: 2 Minuten

Lehman Brothers flüchtet in die Insolvenz

Anders als in Deutschland dient ein derartiger Gläubigerschutz in den USA nicht dem Schutz der Interessen der Gläubiger, sondern dem Schutz des Unternehmens vor den Forderungen der Gläubiger. Bei einem Verfahren gemäß Chapter 11 handelt es sich um eine beaufsichtigte Insolvenz, bei der die Gläubiger ihre Forderungen nur per Insolvenzgericht geltend machen können. Maßnahmen einer Zwangsvollstreckung zum Beispiel dürfen sie nicht einleiten.

Nachdem die britische Barclays Capital am Sonntagnachmittag ihr Interesse an Lehman Brothers offiziell zurückgezogen hatte, saßen Politiker und Bankenvertreter gestern bis spät in der Nacht zusammen, um über letzte Rettungsversuche des Traditionshauses zu beratschlagen. Alle Bemühungen waren jedoch vergeblich und der vorsichtige, vom US-Finanzminister Paulson initiierte Annäherungsversuch von Barclays sollte vorerst der letzte Strohhalm sein, an dem sich Lehman klammern konnte.

Die britische Bank winkte dankend ab, und erklärte, dass eine solche Übernahme ohne staatliche Sicherheitsgarantien den Interessen der eigenen Aktionäre entgegenstünde. Nach der Verstaatlichung der Hypothekenbanken Fannie Mae und Freddie Mac schloss die US-Regierung eine abermalige, durch Steuermittel finanzierte Milliardenhilfe für die Rettung von Lehman aus.

Wie nun bekannt wurde hatte Lehman am Ende Vermögenswerte von 600 Milliarden Dollar im Besitz, die gerade einmal mit 30 Milliarden Dollar Eigenkapital hinterlegt waren. So hätte bereits eine Wertminderung des Vermögens um 5 Prozent das Aus der Investmentbank bedeutet. Ähnlich wie beim Zusammenbrauch des Finanzinstituts Bear Stearns im März dieses Jahres stellte man die Notwendigkeit einer Finanzspritze bei Lehman zu spät fest und begab sich erst dann auf die Suche nach einem Retter, als das Vertrauen in das Bankhaus bereits stark beschädig war.

In Absprache mit den internationalen Partnerbehörden reagierte auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) auf den Insolvenzantrag der Lehman Brothers Holding und erließ für die in Frankfurt ansässige Lehman Brothers Bankhaus AG ein sofort vollziehbares Veräußerungs- und Zahlungsverbot, um verbliebene Vermögenswerte zu schützen. Nach Angaben der Bafin weist das Frankfurter Institut Verbindlichkeiten gegenüber institutionellen Kunden in Höhe von rund 14.300,0 Millionen Euro aus. In einer gemeinsamen Erklärung mit der Deutschen Bundesbank teilte die Finanzaufsicht außerdem mit, dass sich die Engagements deutscher Kreditinstitute bei der Lehman Brothers Holding in einem „überschaubaren Rahmen“ halten und „verkraftbar“ seien.

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