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„LVRG ist verfassungswidrig“ LG-Urteil: Kürzungen der Überschussbeteiligung rechtens

BdV-Chef Axel Kleinlein
BdV-Chef Axel Kleinlein

Der Bund der Versicherten (BdV) hatte Anfang 2016 eine Klage gegen die Kürzungen der Überschussbeteiligung gegen die zum Ergo-Konzern gehörende Victoria Lebensversicherung eingereicht. Das Amtsgericht Düsseldorf wies die Klage ab (Az. 50 C 356/16).

Auch die Berufung des Versicherten-Verbands hatte keinen Erfolg: Das Landgericht Düsseldorf lehnte diese mit heutigem Urteil ab (Az. 9 S 46/16).

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Bei dem Verfahren geht es um die massiv geminderte Beteiligung an den Bewertungsreserven zu Lasten der Kunden. Fast alle Versicherungsunternehmen würden sich bei der Kürzung dieser Auszahlungen auf das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) berufen. Dieses Gesetz sei jedoch verfassungswidrig, moniert der BdV-Chef Axel Kleinlein.

Das Urteil akzeptieren will Kleinlein aber nicht. In einer Mitteilung kündigt er an, sich an den Bundesgerichtshof wenden zu wollen. „Ansonsten setzen wir darauf, dass am Ende des Verfahrens das Bundesverfassungsgericht den Verbrauchern wieder zur Seite springt und den Gesetzgeber zur Korrektur dieses verbraucherfeindlichen Gesetzes ermahnt.“

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