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"Makler in Knechtschaft" Versicherungsmakler: IDD-Umsetzung schützt nur Verbraucherschützer

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1. Beispiel: Kunde darf kein Honorar bezahlen - auch wenn er möchte

"Vielleicht finden Sie einen Versicherungsmakler, dessen Kompetenz Sie überzeugt. Der transparent und vertrauensvoll auf Sie wirkt. Sie lassen sich beraten und am Ende kommt ein Versicherungstarif als Empfehlung heraus, für den der Versicherungsmakler keine Vergütung von dem Versicherer erhält. Sie dürfen den Menschen Ihres Vertrauens dann nicht bezahlen und er darf von Ihnen auch kein Geld annehmen. Unbefriedigend für beide Seiten, oder?"

2. Beispiel: Honorar-Versicherungsberater verweist auf einen Vermittler

Das zweite Beispiel stammt aus Helbergs Berufspraxis.

"Oder Sie finden einen Honorar-Versicherungsberater, dessen Kompetenz Sie überzeugt. Der transparent und vertrauensvoll auf Sie wirkt. Den Sie bewusst selber bezahlen wollen, weil Sie sich so eine neutralere Beratung erhoffen. Sie lassen sich also beraten und am Ende kommt: Die Rechnung und das Eingeständnis, dass der Berater bei der gesundheitlichen Vorgeschichte keine BU findet und die Empfehlung, sich an einen Kollegen zu wenden."

Der Kollege - in dem vorgestellten Fall war es Helberg selbst - ist dann ein Versicherungsmakler, der vom Versicherer bezahlt wird. Somit werde der Kunde doppelt zur Kasse gebeten. „Ist Honorarberatung wirklich immer für Kunden von Vorteil?“, fragt Helberg. Verbraucherschutz sieht jedenfalls anders aus.

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