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Makler-Tipp Bei psychischen Erkrankungen reicht eine EU

Versicherungsmakler Philip Wenzel: Um sich gegen psychische Erkrankungen abzusichern braucht man nicht unbedingt eine teure BU-Versicherung.
Versicherungsmakler Philip Wenzel: Um sich gegen psychische Erkrankungen abzusichern braucht man nicht unbedingt eine teure BU-Versicherung. | Foto: Philip Wenzel

Psychische Erkrankungen führen besonders häufig zur Berufs- und Erwerbsunfähigkeit. Wer sich dagegen absichern will, muss aber nicht unbedingt eine BU-Versicherung abschließen, erklärt der Versicherungsmakler Philip Wenzel in seinem Blog

Seine Argumentation: Beamte und Büroangestellte bekommen - keine ernsthaften Vorerkrankungen vorausgesetzt - vergleichsweise günstig einen BU-Vertrag. Anders sieht das hingegen bei Handwerkern aus: Da sie im Job zahlreichen körperlichen Belastungen ausgesetzt sind und daher mit einer höheren Wahrscheinlichkeit im Laufe ihres Lebens berufsunfähig werden können, sind für sie die BU-Prämien sehr hoch.

Psychische Erkrankungen bei Handwerkern nicht weniger wichtig als bei Büroangestellten

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Weil die absolute Zahl der BU-Leistungsfälle bei Handwerkern deutlich höher als bei Büroangestellten ist, nimmt der Anteil psychisch bedingter Leistungsfälle prozentual ab. „Deshalb sind psychische Erkrankungen bei Handwerkern aber nicht weniger wichtig“, betont Wenzel.

Wollen sich die Handwerker nun gegen psychisch bedingte Berufsunfähigkeit absichern, können sie auch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EUV) abschließen, erklärt Wenzel. Schließlich würden psychische Erkrankungen auch eine Erwerbsunfähigkeit bedingen. „In 30 Prozent der Fälle, eben bei psychischen Erkrankungen, leistet die Versicherung genauso gut, wie die BUV“, schreibt Wenzel. Statistiken der Rückversicherer zeigen, dass die Schnittmenge zwischen der EUV und der BUV bei Handwerker bei etwa 50 Prozent liegen und bei Akademikern sogar bei 70 Prozent. Die EUV ist jedoch wesentlich günstiger.

„Ist mir nur die Absicherung der psychischen Erkrankungen wichtig, könnte ich also durchaus auf die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung zurückgreifen. Ansonsten muss ich abwägen, ob die Ersparnis den eingeschränkten Schutz rechtfertigt.“

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