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Maklerpool empfiehlt Antragsstau umgehen: Jetzt schnell 34i-Erlaubnis beantragen!

„Viele Baufinanzierungsberater haben noch nicht die Erlaubnis als Immmobiliardarlehensvermittler nach Paragraf 34i GewO erworben“, stellt Qualitypool-Geschäftsführer Jörg Haffner fest. „Dafür wird es nun höchste Zeit, da zum Ende der Übergangsfrist mit einem Antragsstau sowohl bei der Sachkundeprüfung als auch bei der Erlaubnisbeantragung zu rechnen ist.“

Das Zeitfenster für die Beantragung war ohnehin eng. Der deutsche Gesetzgeber setzte die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie ziemlich spät um. Die einjährige Übergangsfrist wurde weiter reduziert, da die Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV), die offene Fragen der WIKR weitestgehend klärte, erst zwei Monate später vom Bundesrat beschlossen wurde.

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Erste Sachkundeprüfungen konnten daher erst im Juni durchgeführt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass die Zuständigkeit für die Sachkundeprüfung je nach Bundesland variiert - mal liegt sie bei der Industrie- und Handelskammer, mal beim Gewerbeamt.

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