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Mammut-Gläubigerversammlung in der Olympiahalle „Erste Zahlung an P&R-Gläubiger im Jahr 2020 möglich“

Olympiahalle: In München finden in dieser Woche die Gläubigerversammlungen der insolventen P&R-Tochtergesellschaften statt, für die sich bereits mehrere Tausend potenzielle Teilnehmer angemeldet haben. Da ein Großteil der P&R Anleger bereits im fortgeschrittenen Alter ist, strebt der Insolvenzverwalter frühzeitige Abschlagszahlungen an.
Olympiahalle: In München finden in dieser Woche die Gläubigerversammlungen der insolventen P&R-Tochtergesellschaften statt, für die sich bereits mehrere Tausend potenzielle Teilnehmer angemeldet haben. Da ein Großteil der P&R Anleger bereits im fortgeschrittenen Alter ist, strebt der Insolvenzverwalter frühzeitige Abschlagszahlungen an. | Foto: Pixabay

Am Mittwoch und Donnerstag dieser Woche finden mit den Gläubigerversammlungen der P&R-Tochtergesellschaften die wohl „größten Veranstaltungen dieser Art in Deutschland“ statt, berichtet Rechtsanwalt Michael Jaffé, der vom Amtsgericht München als Insolvenzverwalter bestellt wurde. Betroffenen sind von der Pleite insgesamt rund 54.000 Anleger, von denen laut Jaffé mehr als ein Drittel über 70 Jahre alt ist.

Im Vorhinein waren insgesamt 87.356 Schreiben an Gläubiger verschickt worden, berichtet Jaffé. Die Münchner Kanzlei des Insolvenzverwalters erhielt weit mehr als 80.000 Einzelforderungen zurück, was einer Rücklaufquote von mehr als 90 Prozent entspricht. „In Spitzenzeiten waren allein mehr als 20 Mitarbeiter der Insolvenzverwaltung nur mit eingehenden Anrufen auf der eingerichteten Telefon-Hotline befasst“, so der Insolvenzverwalter weiter.

1 Million Fake-Container

Das Anlagekonzept der P&R-Gruppe aus Grünwald bestand darin, dass Anleger Seecontainer kaufen, die sie dem Verkäufer vermieten und später zu einem vorab vereinbarten Preisen wieder zurückgeben. Mit diesem Modell sammelte das Unternehmen in den vergangenen Jahren Anlagegelder in Milliardenhöhe ein. Doch spätestens nach der Verhaftung des P&R-Gründers Heinz R. zeigte sich, dass die Investoren einem mutmaßlichen „Schneeballsystem“ aufgesessen sind

„Die Bestandsaufnahme hat ergeben, dass die Zahl der an die Anleger verkauften Container deutlich über der Zahl der vorhandenen und verwalteten Container liegt“, berichtet Insolvenzverwalter Jaffé. „Während rund 1,6 Millionen Container vorhanden sein müssten, beträgt die Fehlmenge rund 1 Million Stück.“ Eine Differenz zwischen den realen und den bilanzierten Containern habe sich seit spätestens dem Jahr 2007 immer weiter vergrößert. 

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„Die deutschen P&R-Gesellschaften haben über viele Jahre hinweg Verträge mit Anlegern über Container geschlossen, die es de facto nie gegeben hat und die auch nicht angeschafft wurden“, so Jaffé weiter. „Vielmehr wurden die neu eingeworbenen Gelder dazu genutzt, laufende Verbindlichkeiten aus Mietzahlungen und Rückkäufen gegenüber ‚Altanlegern‘ zu begleichen.“ Gegen Heinz R. wird nun wegen Betrugsverdachts ermittelt.

Klage gegen die Bafin

Ein juristisches Nachspiel habe die Pleite der P&R-Gesellschaften auch für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin): Ein geschädigter Kunde hat Klage gegen die deutsche Finanzaufsicht eingereicht, berichtet aktuell das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel(Link führt zu Bezahlschranke). „Die Bafin argumentiert, sie prüfe Prospekte nicht auf deren wirtschaftliche Tragfähigkeit, sondern nur auf Vollständigkeit, Verständlichkeit und Kohärenz.“ 

Für den Berliner Anlegeranwalt Wolfgang Schirp gilt es zu prüfen, ob die P&R-Anleger die Bafin dafür in Regress nehmen können, dass sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt habe. Doch der deutsche Gesetzgeber versuche, „Amtshaftungsansprüche gegen die Bafin auszuschließen.“ Die Kanzlei Schirp prüfe aber, „ob sich aus europarechtlichen Vorschriften ein Hebel ergibt, um die Bafin jedenfalls bei krassen Fehlleistungen auch juristisch zur Rechenschaft zu ziehen“.

Auf Anfrage von DAS INVESTMENT erklärte Carl Friedrich Nordmeier, stellvertretender Pressesprecher des Landgerichts Frankfurt für den Bereich Zivilrecht, dass er den Eingang einer Klage wegen fehlerhafter Genehmigung der P&R-Verkaufsprospekte gegen die Bafin zurzeit nicht bestätigen könne. Doch Anwalt Schirp und der Verein Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz, dem auch mehrere Hundert P&R-Anleger angehören, wollen „gemeinsam für alle betroffenen Anleger politischen und medialen Druck aufbauen“.

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