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Aktualisiert am 04.10.2016 - 17:59 Uhrin Recht & SteuernLesedauer: 6 Minuten

Marktrisiko Banken drohen strengere Kapitalregeln

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Die neuen Vorschriften beschränken die Fähigkeit der Banken, Aktiva zwischen dem Handels- und dem Bankbuch zu verschieben. In letzterem halten sie Aktiva bis zur Fälligkeit und müssen diese auch nicht abschreiben, wenn die Marktkurse fallen. Außerdem sehen die Regeln eine Reihe von automatischen Einordnungen vor – so gehen beispielsweise nicht börsennotierte Aktien ins Bankbuch, börsennotierte ins Handelsbuch – und erlegen den Banken die Pflicht auf, Erklärungen für Abweichungen zu finden. Die Aufsichtsbehörden können auch eine Änderung einfordern, wenn sie diese für nötig halten.

Für die Bewertung potenzieller Verluste bei Aktiva im Handelsbuch wird mit der Überarbeitung das „Value-at-risk"- Modell mit dem „Exposure shortfall" ersetzt. Diese Messzahl soll seltene aber umfassende Risiken besser abbilden. Außerdem sollen die revidierten Regeln die Risiken für einen plötzlichen Stopp der Liquidität am Markt, wie er in der Finanzkrise passierte, besser vorhersagen.



Beschränkt werden sollen die Vorteile von Strategien, die Verluste verhindern sollen, indem gleichzeitig Aktiva gehalten werden, deren Preise sich normalerweise in gegenläufige Richtungen entwickeln. Auch diversifizierte Investments werden weniger vorteilhaft behandelt. Damit reagiert der Ausschuss auf die Erfahrung, dass Absicherung und Diversifizierung in der Krise nicht wie erwartet funktionierten.

Die Überprüfung der Regeln ist Teil eines breiter angelegten Projekts, das die Verwendung von bankeigenen Modellen für die Berechnung der Kapitalanforderungen der Kreditinstitute begrenzen soll. Die Aufsichtsbehörde misst den standardisierten Modellen eine größere Bedeutung gegenüber internen Modellen zu. Gleichzeitig verfeinert sie die Vorschriften für interne Modelle in größerem Detail als zuvor.

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