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Medienfonds: Anleger kämpfen um Steuervorteile

Quelle: Fotolia
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Das Finanzamt Starnberg in Bayern bestätigte dem Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz, dass bezüglich des LHI Medienfonds Kaledo III - mit über 5.500 Investoren der größte Medienfonds Deutschlands - die Grundlagenbescheide 2005 und 2006 wieder geändert werden. Damit hätten die zunächst aberkannten Steuervorteile der Anfangsjahre wieder Gültigkeit.

Hintergrund: Seit vergangenem Jahr geht die bayerische Finanzverwaltung massiv gegen Medienfonds mit Schuldübernahmestruktur vor. Betroffen waren Fonds der großen Anbieter Hannover Leasing, KGAL, LHI, Ideenkapital, BIL Bayerische Immobilien Leasing, Commerzbank und andere mehr. Entgegen der langjährigen Verwaltungspraxis wollte die Finanzverwaltung nunmehr - rückwirkend - die Steuervorteile der Anfangsjahre nahezu komplett streichen. Die Anleger sollten hohe Steuerbeträge nachzahlen, zugleich verbunden mit Strafzinsen in Höhe von 6 Prozent jährlich.

Noch keine Entwarnung für Anleger

Laut dem Aktionsbund zeichnet sich auch für andere Filmfonds eine Kehrtwende ab. Rechtsanwältin Antje Radtke aus der Kanzlei Schirp Schmidt Morsbach Neusel, die den Fonds BIL Motion Picture für betroffene Mitglieder des AAA betreut: „Auch im BIL Motion Picture scheint sich das Finanzamt an frühere Zusagen halten zu wollen. Dann blieben auch hier die Steuervorteile in diesem Fonds bestehen. Noch können wir zwar keine abschließende Entwarnung für unsere Mandanten geben; wir sind aber zuversichtlich."

Der AAA vertritt das Ziel, in allen betroffenen Fonds für die Anleger entweder die Steuervorteile anerkannt zu bekommen oder aber die verantwortlichen Initiatoren, Banken und Vertriebsunternehmen für den Schaden der Anleger in Haftung zu nehmen.
„In der Mehrzahl der Fonds sind die steuerlichen Probleme noch hochbrisant, die Finanzverwaltung hält an ihrer aggressiven Haltung fest“, sagt Tibet Neusel, Fachanwalt für Steuerrecht aus der Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Neusel in Berlin, der die Mitglieder des AAA für das steuerliche Vorgehen berät.

Bislang hat der AAA in mehr als 2.000 Fällen Anträge auf Einzelbekanntgabe der Bescheide gestellt. „Soweit geänderte Steuerbescheide zugestellt wurden, haben wir in allen Fällen Einspruch dagegen eingelegt. Wir trauen den Fondsgeschäftsführungen allein nicht zu, die Probleme zu lösen, zumal sie dafür nach unserer Einschätzung eine Mitverantwortung tragen. Es ist erforderlich, dass die Anleger ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen", so Neusel weiter.

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