Mehr Leistungen, Renten- und Entschädigungen
Hautkrebs wird ein Fall für die Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist nicht nur für Unfälle, sondern auch für Berufskrankheiten zuständig. Zukünftig fällt eine Form des hellen Hautkrebs in diese Kategorie. Betroffene, die ihren Beruf überwiegend im Freien ausüben, erhalten dann Leistungen, die weit über die GKV und PKV hinausgehen.