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Mehr Transparenz bei Pfandbriefen

Quelle: Fotolia
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Die Novelle verbessert die Qualität des Pfandbriefs. So wird eine Liquiditätsreserve von 180 Tagen, die Pfandbriefemittenten innerhalb der Deckungsmasse vorhalten müssen, eingeführt. „Dies trägt dem besonderen Sicherheitsbedürfnis der Pfandbriefgläubiger Rechnung. Darüber hinausgehende Liquiditätsanforderungen, wie sie derzeit von der Ratingagentur Standard & Poor's gefordert werden, können die Position der Pfandbriefgläubiger nicht wirklich verbessern“, kommentiert Louis Hagen, Hauptgeschäftsführer des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken (VDP). Die Novelle verfeinert unter anderem die Darstellung der Laufzeitstrukturen in den Deckungsmassen der Pfandbriefbanken. Neu im Gesetz ist der Flugzeugpfandbrief, er ist die vierte Pfandbriefgattung neben öffentlichen, Hypotheken- und Schiffspfandbriefen. „Wir freuen uns über den erfolgreichen Abschluss der ersten Novelle des Pfandbriefgesetzes. Er stärkt uns in unserer Zuversicht,  dass der Pfandbriefmarkt als einer der ersten wieder zur alten Form zurückfinden wird“, so Hagen abschließend.

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