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in AltersvorsorgeLesedauer: 2 Minuten

Mein Mann will sich selbstständig machen. Müssen wir unsere Riester-Verträge kündigen?

Müssen wir unsere Riester-Verträge kündigen? Mein Mann arbeitete bisher als Angestellter in einem großen Konzern, ich arbeite zurzeit nicht, sondern kümmere mich um die Erziehung unserer drei Kinder. Um eine möglichst hohe Zulage zu erhalten, haben wir beide vor zwei Jahren einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Mein Mann will sich jetzt selbstständig machen, müssen wir dann beide Riester-Verträge kündigen? Antwort: Ihr Mann ist als Angestellter grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt. Unter der Annahme, dass Sie sich nicht mehr in der Kindererziehungszeit befinden (in dieser Zeit sind Sie nämlich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert), haben Sie bislang eine mittelbare Zulageberechtigung, die an die unmittelbare Förderberechtigung Ihres Mannes geknüpft ist. Macht Ihr Mann sich nun selbstständig, ist er in aller Regel nicht mehr pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Damit verliert er ab dem darauffolgenden Jahr die Förderberechtigung, und damit würden auch Sie die Berechtigung verlieren. Das bedeutet aber nicht, dass Sie Ihre Verträge kündigen müssen. Denn Riester-Verträge kann grundsätzlich jeder abschließen. Sie bekommen nur keine Riester-Förderung mehr. Zudem müssten Sie im Fall einer Kündigung die bisherige Förderung zurückzahlen. Und vielleicht gehören Sie ja in absehbarer Zeit zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis. Das wäre beispielsweise denkbar, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung aufnähmen und den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung aufstockten. Dann könnten Sie für nur 60 Euro im Jahr sowohl die Grundzulage als auch die drei Kinderzulagen – insgesamt also 709 Euro – auf Ihrem Riester-Vertrag verbuchen. Heinz-Josef Nüssgens, Oberamtsrat im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Haben Sie auch einen Frage zum Thema Altersvorsorge? Wir beantworten sie gerne! >> Frage stellen

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