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Für die Zukunft gewappnet Das neue Preismodell der Fondsplattform Metzler Fund Xchange

Das neue Preismodell der Fondsplattform Metzler Fund Xchange

Für die Metzler FundServices GmbH, Schwestergesellschaft des Bankhauses B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA (Bankhaus Metzler), war das Anlass genug, das bestehende Preismodell für Metzler Fund Xchange (MFX) auf den Prüfstand zu stellen und zum 1. Januar 2018 anzupassen.

Mit dem Preismodell wird ein weiteres wichtiges Ziel verfolgt: Den Geschäftspartnern ein zukunftsfähiges Preismodell zu bieten.

Quelle_ Metzler
Quelle: Metzler

Mit der Einführung eines Servicegebührenmodells wurde Pionierarbeit geleistet

Mit dem Start der Fondsplattform Metzler Fund Xchange in 2002 hat MFX als erste Plattform das Servicegebührenmodell eingeführt. Dabei verhandelt der Anlagevermittler die Höhe der Servicegebühr individuell mit dem Anleger. Doch aus rechtlicher Sicht handelt es sich um eine direkt zwischen dem Bankhaus Metzler und dem Anleger vereinbarte Servicegebühr.

Ab 1. Januar 2018: Die neue Servicevergütung

Unter Berücksichtigung  des Geschäftsmodells und der erhöhten regulatorischen Anforderungen wurde das bestehende Preismodell modifiziert, damit es auch in Zukunft den Erfolg der Geschäftspartner widerspiegeln kann. Dabei hat Metzler sich von dem Gedanken leiten lassen, ein attraktives Preismodell zu entwickeln, das zugleich für den Kunden transparent ist. Das neue Preismodell beruht im Wesentlichen auf der Servicevergütung. Wie vorher auch, verhandeln Geschäftspartner die Höhe dieser Servicevergütung individuell mit dem Anleger.

Quelle: Metzler

Was ist neu?

Künftig wird der Anleger das Bankhaus Metzler beauftragen,  die zwischen ihm und dem Anlagevermittler vereinbarte Servicevergütung im Namen und für Rechnung des Anlagevermittlers zu berechnen, sie dem Metzler-Fondsdepot/-Konto zu belasten und dem Anlagevermittler (ggfs. über dessen Vertriebszentrale/ Maklerpool) weiterzuleiten. Die Servicevergütung wird somit künftig seitens des Bankhauses Metzler im Namen und für Rechnung des Anlagevermittlers erhoben.

Für die Depotführung beim Bankhaus Metzler zahlt der Anleger künftig lediglich eine pauschale jährliche Depotgebühr direkt an das Bankhaus Metzler. Für die Bereitstellung sowie die fortlaufende Aktualisierung und Weiterentwicklung von Metzler Fund Xchange erhebt die Metzler FundServices GmbH künftig von ihren Geschäftspartnern ein prozentuales Serviceentgelt. Die Höhe des Serviceentgelts richtet sich danach, in welchem Umfang die Funktionen von Metzler Fund Xchange genutzt, es ist auf 492 EUR je Metzler Fonds-Depot/Konto begrenzt.

Für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an die Geschäftspartnerbetreuung der Metzler FundServices GmbH.

Rechtliche Hinweise  
Metzler Fund Xchange ist eine Plattform für Fondsdepots, die von B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA („Bank“) betrieben wird. Aufträge für Metzler Fund Xchange werden von der Bank im Wege des Kommissionsgeschäftes nur ausgeführt („execution only“), wobei die Bank keine Anlageberatung erbringt. Eine etwaige durch den jeweiligen Anlagevermittler erteilte Anlageberatung erfolgt allein aufgrund entsprechender Vereinbarungen zwischen dem Kunden und diesem Anlagevermittler und berührt den Beratungsausschluss zwischen der Bank und dem Kunden nicht. Der Anlagevermittler wird nicht als Erfüllungsgehilfe der Bank tätig. Kaufaufträge können nur angenommen werden auf der Grundlage des geltenden Verkaufsprospektes, der eine ausführliche Darstellung der mit diesem Investment verbundenen Risiken enthält, der geltenden wesentlichen Anlegerinformationen (KID) sowie des geltenden Jahres- und Halbjahresberichts. Diese Informationen erhalten Sie direkt beim jeweiligen Fondsanbieter oder bei Ihrem Anlagevermittler.

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