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Mietpreisbremse: „Preisanstieg für Eigentumswohnungen“

Uwe Schmitz, Vorstandsvorsitzender der Frankonia Eurobau
Uwe Schmitz, Vorstandsvorsitzender der Frankonia Eurobau
Über die Pläne zur Einführung einer Mietpreisbremse wurde viel diskutiert, aber die Auswirkungen auf die Preise für Eigentumswohnungen wurden bislang kaum beachtet.

Bei Einführung einer Mietpreisbremse, so heißt es im kürzlich veröffentlichten Sachverständigengutachten 2013/2014 der Wirtschaftsweisen, „steigt für die Eigentümer der Anreiz, Mietobjekte verstärkt für eine Eigennutzung einzusetzen. Wenn Mieten reguliert sind, während die Kaufpreise für Immobilien frei vereinbart werden können, erhöhen sich die Preise für eigengenutzte Wohnungen im Vergleich zu den (regulierten) Mieten.“

Der Erwerb einer Immobilie bietet für Wohnungssuchende dann eine Möglichkeit, in den Genuss einer Wohnung zu kommen. Eine der wichtigsten Auswirkungen bei Einführung der Mietpreisbremse für Wiedervermietungen wird eine Verschiebung zwischen Segmenten des Baus von Mietwohnungen und von Eigentumswohnungen sein.

Mietpreisbremse ehöht Eigentumsquote

Das konnten wir bereits in anderen Ländern beobachten, in denen der Wohnungsmarkt reguliert wurde. In all diesen Ländern stieg die Eigentumsquote massiv an, teilweise bis über 80 Prozent. Der Kauf einer Wohnung ist bei einem nicht mehr funktionierenden Mietwohnungsmarkt die einzige Möglichkeit, an Wohnraum zu gelangen.

Profitieren werden von der Mietpreisbremse diejenigen, die eine Wohnung zur Eigennutzung erworben haben, weil deren Wert erheblich ansteigen wird. Denn in dem Maße, in dem sich Investitionen in den Mietwohnungsneubau nicht mehr rentieren und dieser daher zurückgeht, wird die Nachfrage nach Eigentumswohnungen steigen.

Regulierung führt zu Preisanstieg

Das führt, wie in dem Gutachten der Wirtschaftsweisen aufgeführt, zwingend zu einem Preisanstieg für  Eigentumswohnungen. Natürlich hat die Politik all dies nicht beabsichtigt.

Wie so oft führen Regulierungen zu unbeabsichtigten Nebenwirkungen. Oftmals wird sogar genau das Gegenteil dessen erreicht, was ursprünglich durch den Gesetzgeber beabsichtigt wurde.
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