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Mifid II - die Pläne der EU-Kommission

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Sollten diese Pläne umgesetzt werden, befürchtet Schindler Nachteile insbesondere für kleinere mittelständische Unternehmen. Große und kapitalstarke Institute könnten eher über neue Konstruktionen Schlupflöcher finden. „Banken könnten etwa weiterhin Provisionen aus dem eigenen Konzern annehmen, die nicht als Zuwendungen Dritter gelten, und für ihre Fremdprodukte ein Honorarmodell implementieren“, meint der KSW-Vorstand.

Für viele kommt Mifid II zur Unzeit. Denn die Branche hat mit den kürzlich eingeführten Produktinformationsblättern, den Beratungsprotokollen, Vorgaben zu Compliance und Geldwäsche und den noch auf Mifid I zurückgehenden Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für das Werbematerial der Finanzprodukte noch alle Hände voll zu tun.

„Insbesondere die ausgewogene Darstellung von Risiken und Chancen in den Factsheets der Fonds ist in der Praxis sehr schwierig umzusetzen“, weiß Ulrich Janinhoff, Sauren Fonds Service. Daher habe die Bafin auch schon mehrfach nachgebessert und sei den Vermögensverwaltern entgegengekommen.

Doch der jüngste Brüsseler Schuss kann gänzlich nach hinten losgehen. „Die Gefahr besteht, dass Mifid II anstatt zu mehr Transparenz und Anlegerschutz letztlich insbesondere für Klienten mit kleinerem Vermögen zu weniger Auswahl in der Anlageberatung führen wird, weil dort das Angebot wegbricht“, meint Fachanwalt Philipp Hendel von der Münchner Kanzlei Dr. Roller & Partner.

Ob die 34c-Vermittler (bald 34f) von der Neuregulierung profitieren könnten, muss sich noch zeigen. Sie werden von Mifid II zwar kaum erfasst, die Vorgaben des neuen Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts verlangen von ihnen jedoch vergleichbare Dokumentations- und Informationspflichten wie bei einem Institut mit KWG-Lizenz.

ESMA: weitreichende Machtbefugnisse

Fachanwalt Hendel hält zudem die weitreichenden gemeinsamen Interventionsmöglichkeiten der nationalen Aufsichtsbehörden und der europäischen Superbehörde ESMA für bedenklich: „In Abstimmung mit der ESMA sollen die Aufsichtsbehörden offenbar Produkte und Dienstleistungen bei Gefahr für den Anlegerschutz oder das Finanzsystem nach eigenem Ermessen verbieten dürfen.

Das hätte erhebliche Konsequenzen für Anleger, die in diesen Produkten investiert sind.“ Denn die ESMA werde diese dann sicher nicht entschädigen. Verstöße sollen samt den zugehörigen natürlichen oder juristischen Personen und den verhängten Sanktionen zudem öffentlich bekannt gemacht werden.

Wann Mifid II konkret umgesetzt wird, ist noch unklar. Die Europäische Kommission hat das Jahr 2014 als Ziel benannt, in der Vergangenheit aber schon öfter eine Deadline verschoben. Doch selbst wenn die Umsetzung in dieser Form geschieht – entscheidend für den Erfolg der Regulierung wird sein, ob Anleger als Gegenleistung für eine unabhängige Beratung tatsächlich bereit sein werden, auch mehr für die Anlageberatung zu bezahlen.

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