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Mifid II: „Die Unabhängigkeit der Branche wird verwässert“

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Knapp: Weil sie letzten Endes auch davon profitiert haben, denn sie haben die Phoenix-Produkte ja ebenfalls vermittelt. Wir unterstützen diese Idee und haben dies auch gefordert, um eine breitere Basis zu erhalten. Irgendwo muss das Geld herkommen, die Vermögensverwalter können es nicht alleine aufbringen. Es spricht viel dafür, es gab ja schon den Vorschlag für das Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagengesetz, bislang nicht zulassungspflichtige Institute über die Bafin zu registrieren, der dann aber zugunsten der Regulierung über die Gewerbeordnung fallen gelassen wurde.

DAS INVESTMENT.com: Warum werden die Banken nicht in die Pflicht genommen?

Knapp: Klar ist, dass wir eine wesentlich breitere Basis für die Entschädigungseinrichtung benötigen, wir diese aber nicht über eine Einbeziehung  der Banken erreichen können.  Da beißen wir weiter auf Granit. An unserem dreisäuligen System will niemand rütteln. Daher müssen wir realistisch sein. Das Problem mit der chronisch unterfinanzierten Entschädigungseinrichtung muss nachhaltig gelöst werden. Die 34-c, bald 34f-Berater müssten ja nicht in gleicher Höhe wie ein Finanzdienstleistungsinstitut einbezahlen, da kann man ja entsprechende Staffelungen ausarbeiten.

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: Sie wehren sich gegen die Sonderbeitragsbescheide, die die EdW wegen Phoenix und ihren damit verbundenen Kreditaufnahme beim Bund gegen Ihre Mitglieder erlassen hat. Wie weit sind Ihre Musterverfahren?

Knapp: Das Musterverfahren – übrigens ein sogenanntes Eilverfahren – läuft immer noch und bezieht sich auf den Sonderbeitrag der EDW des Jahres 2010. Mittlerweile sind schon die Sonderzahlungen 2011 verfügt worden, gegen die wir ebenfalls Einspruch erhoben haben. Im Juni haben wir einen ablehnenden Beschluss der Erstinstanz erhalten, gegen den wir Einspruch eingelegt haben. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sollte Anfang 2012 entscheiden, ob diese Bescheide und die Art der Berechnung rechtmäßig sind. Die Erstinstanz hat sich leider hinter einer summarischen Überprüfung versteckt und alle Fragen ins Hauptsachverfahren geschoben.

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: Wie lief das Einziehen die Sonderbeiträge ab?

Knapp: Bei der ersten Sonderzahlung im vergangenen Jahr musste die EdW 27 Millionen Euro auf die Mitglieder umlegen. Davon konnten aber 5,8 Millionen Euro nicht festgesetzt werden, weil diverse individuelle Belastungsgrenzen nicht überschritten werden durften und man die EdW-Mitgliedsinstitute schließlich nicht ruinieren kann. Die EdW hat dann diesen Fehlbetrag ins nächste Jahr geschoben, der wird nun mit den neuen Bescheiden zusätzlich umgelegt. Insgesamt standen in 2011 sage und schreibe  33 Millionen Euro zur Umlegung an. Ich vermute, dass erneut 5 bis 10 Millionen Euro nicht erhoben werden können und wieder ins nächste Jahr prolongiert werden müssen. Im Prinzip schiebt die EDW, die ja Schneeballsysteme verhindern soll, selbst ein umgekehrtes Schneeballsystem vor sich her.

DAS INVESTMENT.com: Empfehlen Sie Ihren Mitgliedern, die EdW-Sonderbeiträge solange zurückzubehalten?

Knapp: Wir sind der Ansicht, dass das komplette System fehlerhaft und rechtswidrig ist. Sollte das OVG Berlin-Brandenburg den Eilantrag zurückweisen, müssen wir unseren  Mitgliedern leider empfehlen, die Beiträge vorerst zu leisten. Das Hauptsacheverfahren wird eine endgültige Klärung bringen. Fällt eine Entscheidung in unserem Sinne, dann endlich wäre der Gesetzgeber gezwungen, das EdW-System zu reformieren, anstatt ihm ständig neue Kredite zu gewähren. In der Zwischenzeit belastet die ungeklärte Situation die gesamte Entwicklung in der Branche.

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