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Mischmodelle, Übersichtlichkeit, keine Bafin-Kontrolle Diese 7 Forderungen stellt DIHK an die IDD-Umsetzung

DIHK-Gebäude in Berlin
DIHK-Gebäude in Berlin | Foto: DIHK

„Wir begrüßen, dass sich das nationale Umsetzungsgesetz eng am Text der Richtlinie (EU) 2016/97 über Versicherungsvertrieb orientiert und das Provisionsvergütungsmodell weiterhin möglich ist“, schreibt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in seiner offiziellen Stellungnahme zum geplanten IDD-Umsetzungsgesetz. An einigen Punkten äußert der Verband allerdings Kritik - und stellt sieben Forderungen an die endgültige Gesetzesfassung auf. 

1. Kein faktisches Provisionsverbot

„Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass durch die künftigen Regelungen auch kein faktisches Provisionsverbot für die Gewerbetreibenden entsteht, die sich für dieses Vergütungsmodell entschieden haben. Es sollte dem Markt überlassen bleiben, für welches Vergütungsmodell er sich entscheidet.“

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2. Mischmodelle zulassen

„Es ist nicht nachvollziehbar, warum bestehende Geschäftsmodelle für Versicherungsmakler künftig nicht mehr möglich sein sollen (zum Beispiel Nettotarife mit einer Kundenvergütung).

Wir regen deshalb eine Überprüfung an, ob das beabsichtigte Zuflussmodell für die Abgrenzung von Versicherungsmakler und Honorar-Versicherungsberater geeignet ist und europa- sowie auch verfassungsrechtlichen Vorgaben genügt.

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