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Aktualisiert am 28.01.2020 - 12:36 Uhrin AltersvorsorgeLesedauer: 3 Minuten

Mit Riester ins Eigenheim: Fragen und Antworten – Teil 3

Umzug schlaucht - und was passiert dann
Umzug schlaucht - und was passiert dann
mit dem Wohn-Riester ? (Foto: Fotolia)

Wie wird besteuert, wenn der Riester-Sparer sein Eigenheim im Alter aufgeben will?

Hier ist erst einmal entscheidend, ob sich der Riester-Sparer für die jährliche oder die Einmal-Besteuerung entschieden hat (siehe Wie wird Wohn-Riester besteuert?).

Jährliche Besteuerung: Bei Aufgabe der Selbstnutzung ist im selben Jahr der restliche Betrag des Wohnförderkontos zu versteuern, der bisher noch nicht versteuert wurde. Das gilt auch beim Tod des Geförderten.

Einmalbesteuerung: Zieht der Geförderte innerhalb der ersten zehn Jahre der Auszahlphase aus, muss er im Jahr des Auszugs nochmals 45 Prozent des Betrags versteuern, den sein Wohnförderkonto zu Beginn der Auszahlphase hatte. Zieht er in den zehn nachfolgenden Jahren aus, muss er 30 Prozent seinem zu versteuernden Einkommen zurechnen. Zieht er danach aus, erfolgt keine Nachbesteuerung. Auch bei seinem Tod in der Auszahlphase (egal wann) wird nicht nachbesteuert.

Kann mit dem Riester-Vertrag das Eigenheim energieeffizient modernisiert werden?

Nein, Modernisierungen und Sanierungen sind nicht förderfähig.

Was passiert, wenn der Wohn-Riester-Sparer umziehen oder sein Eigenheim verkaufen will/muss?

Wer die Immobile, die er mit gefördertem Geld gekauft oder über einen geförderten Darlehensvertrag finanziert hat, nicht mehr selber nutzt, muss den Stand seines Wohnförderkontos sofort versteuern. (In der Auszahlphase gelten gesonderte Regeln, siehe erste Frage?) Es gibt jedoch zahlreiche Möglichkeiten, das zu umgehen und die Förderung zu erhalten. Eine Aufgabe der Selbstnutzung liegt übrigens erst dann vor, wenn der Riester-Sparer ein Jahr nicht mehr in der Immobilie wohnt.

  • Er kann das geförderte Vermögen in ein neues Eigenheim investieren. Das muss er entweder innerhalb eines Jahres, bevor er das alte Eigenheim nicht mehr nutzt, oder innerhalb der vier Jahre danach machen.
  • Will er keine neue Immobilie kaufen, kann er den Betrag des Wohnförderkontos innerhalb eines Jahres in einen anderen Riester-Vertrag einzahlen (zum Beispiel von einer Versicherung oder einer Fondsgesellschaft)
  • Wenn er beruflich bedingt umziehen muss, kann er die Wohnung zwischenzeitlich vermieten. Er muss sie jedoch spätestens zu Beginn seines 67. Lebensjahres wieder selbst nutzen.
  • Eine sofortige Besteuerung fällt auch nicht an, wenn der Riester-Sparer stirbt und sein Ehepartner, der zum Zeitpunkt seines Todes mit ihm in der Wohnung gelebt hat, innerhalb eines Jahres Eigentümer der Wohnung wird und sie selbst nutzt.


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