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Aktualisiert am 28.01.2020 - 12:36 Uhrin AltersvorsorgeLesedauer: 3 Minuten

Mit Riester ins Eigenheim: Fragen und Antworten – Teil 3

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Kann ich meinen riestergeförderten Versicherungs-, Fonds- oder Banksparplan auch für meine Immobilie nutzen?

Ja, bereits vor dem Eigenheimrentengesetz war eine Entnahme aus anderen Altersvorsorgeverträgen für die eigene Immobilie möglich. Das benötigte Vermögen konnte jedoch nur entliehen werden. Das hat sich jetzt geändert, der Sparer muss das Geld nicht mehr in seinen Riester-Vertrag zurückzahlen.

Die neuen Regeln: Angespartes Riester-Vermögen kann

  • vor der Auszahlphase für den Kauf oder Bau eines Eigenheims
  • zu Beginn der Auszahlphase zur Entschuldung eines Eigenheims
  • für den Erwerb von Pflichtanteilen an einer Genossenschaft oder für die Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung entnommen werden


Der Riester-Sparer kann auch mehrmalig Geld entnehmen. Er darf entweder bis zu 75 Prozent des Vermögens seines Vertrages entnehmen oder die gesamte Summe. Eine Sonderregelung gibt es bis Ende 2009: Aus Riester-Verträgen, die vor 2008 abgeschlossen wurden, dürfen bis dahin nur Summen von mindestens 10.000 Euro entnommen werden.

Wer Geld für sein Eigenheim aus seinem Riester-Vertrag entnehmen will, muss sich an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen wenden (www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de).

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