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"Mit zusätzlichen Kosten verbunden" Verbände über Abschaffung des Beratungsprotokolls

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Verbraucherschützer: Beratungsprotokolle zwecklos

Und was meinen die Verbraucherschützer? Dorothea Mohn vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) lässt die Abschaffung der Beratungsprotokolle kalt. Die Protokolle hätten ihren Zweck nicht erfüllt, weil sie in der Praxis oft unpräzise gefasst gewesen seien, erklärt sie im Gespräch mit der Wirtschaftswoche. In der Neuregelung, die die Protokolle durch Geeignetheitserklärungen ersetzt, liege daher „eine Chance“ - vorausgesetzt, die Umsetzung stimmt. So dürfe Banken kein Spielraum für Ungenauigkeiten gewährt werden.

Auch Vertreter der Bankenverbände gehen davon aus, dass die Kunden durch die Abschaffung der Beratungsprotokolle keinesfalls schlechter gestellt werden. „Die Regelung nach den EU-Vorgaben stellt für den Wertpapierkunden den gleichen Schutz sicher wie das deutsche Beratungsprotokoll“, sagt BdB-Vertreter Jütten zur Börsen-Zeitung.

Bafin: Geeignetheitserklärung geht über das Beratungsprotokoll hinaus

Und was halten Finanzkontrolleure von der Abschaffung der Beratungsprotokolle? Der Inhalt der Geeignetheitserklärung entspreche im Wesentlichen den Inhalten des Beratungsprotokolls, zitiert die Wirtschaftswoche die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin. „Teilweise geht er sogar darüber hinaus, insbesondere bei den Ausführungen zur Geeignetheit der Empfehlung“. 

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